Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) advise office center
Die Erbringung von Dienstleistungen seitens des Serviceleisters erfolgt ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen über dieselben Leistungen und enthält abschließend alle vereinbarten Bedingungen.
§ 1 Allgemein
Dienstleistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Inanspruchnahme Leistungen Dritter, insbesondere der Internet- und Datenbankdienste, gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Dienstanbieter. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allen künftigen Dienstleistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Sämtliche Angaben, hinsichtlich der von uns angebotenen Dienstleistungen in Konzepten, Prospekten oder ähnlichen sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Leistungsfähigkeit dienen. Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne gesondertes Zubehör, Verbrauchsmaterial und sonstigen Nebenleistungen zzgl. der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Alle Gebühreneinheiten oder Portokosten, die für oder durch den Auftraggeber anfallen, werden separat in Rechnung gestellt.
§ 2 Termine, Gefahrenübergang
Der Serviceleister bemüht sich, in Auftrag gegebene Schreibarbeiten termingerecht fertigzustellen. Termine sind jedoch nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. In jedem Fall erkennt der Auftraggeber eine Terminüberschreitung von einem Tag als vertragsgerecht an. Sollten die Buchungsunterlagen etc. nicht fristgerecht vom Auftraggeber eingereicht werden, haftet der Serviceleister nicht für evtl. anfallende Säumniszuschläge oder andere Zuschläge.
§ 3 Haftung
Der Serviceleister erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Für alle Schäden, die in Folge von Dienstleistungen des Serviceleisters gemäß Absatz A des Vertrags und außerhalb des Vertragsobjektes entstehen, bzw. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sei es, dass sie beim Servicekunden, seinen bediensteten oder einem Dritten durch den Gebrauch oder Ausfall der Dienstleistung entstehen, haftet der Serviceleister nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden auch im falle des Verzuges des Serviceleisters ist ausgeschlossen. Der Serviceleister ist unter keinen Umständen gegenüber Dritten verantwortlich für den Inhalt der Briefe, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die Serviceleister im Auftrage des Servicekunden bearbeitet hat oder die Serviceleister aufgrund des Vertrages mit dem Servicekunde fertigt, weiterleitet oder unternimmt. Personals in Anspruch nimmt, haftet der Serviceleister lediglich für von diesem vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine weitergehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Erleidet der Auftraggeber Schäden durch die vom Auftraggeber über den Serviceleister in Anspruch genommenen Leistungen Dritter, insbesondere der Internet- oder Datenbank Dienste, ist eine Haftung durch Serviceleister ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte aus nicht aufzuklärenden Umständen ein Telefonat oder eine Postsendung nicht ordnungsgemäß weitergeleitet werden, so kann der Auftraggeber dadurch entstehende weitere Schäden nicht geltend machen.
§ 4 Kaution
Nach Vereinbarung gemäß der Vertragsbestimmungen.
Der Serviceleister verzinst die Kaution zu den Bedingungen des jeweils gültigen Sparzinses mit gesetzlicher Kündigungsfrist, wobei die Zinsen die Kaution erhöhen. Die Rückzahlung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern keine Zahlungsansprüche bestehen und keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Sollte die Kaution nicht bei Vertragsabschluss oder eine angemessene Frist bezahlt werden, so kann der Serviceleister ohne Angabe eines Grundes seinerseits den Vertrag kündigen.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
Die vereinbarte pauschale Vergütung ist monatlich fällig bis Vertragsende; unabhängig davon, wie oft, wann und welche Dienstleistung erbracht wurde, bzw. vom Auftraggeber während der Laufzeit in Anspruch genommen wurde (wird individuell nach Bedarf des Auftraggebers erbracht). Eine Rückerstattung oder Verrechnung bei Vertragsende findet nicht statt. Sollten zwei aufeinander gestellte Rechnungen nicht bezahlt sein besteht die Möglichkeit den Mandanten fristlos zu kündigen wobei die beiden offenen Rechnungen bestehen bleiben. Fallen hierzu Mahngebühren an werden wir die 1. Mahnung mit 10,-- € und die 2. Mahnung mit 20,-- € berechnen. Es werden insgesamt nur zwei Mahnungen verschickt.
§ 6 Pflichten des Serviceleisters und Auftraggebers
Der Serviceleister ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bürobetrieb innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten und innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Störungen, verursacht durch höhere Gewalt, technische Missstände und Urlaub und/ oder Krankheit des Personals sind davon ausgeschlossen. Die Belege des Vormonats müssen bis zum dritten Werktag des Monats vom Auftraggeber beim Serviceleister abgegeben werden. Für die verspätete Abgabe von Buchhaltungsbelegen- und die dadurch entstehenden Schäden und Kosten haftet der Serviceleister nicht.
§ 7 Kündigung
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen vor Ablauf der Vertragsfrist durch ein Kündigungsschreiben des Auftraggebers sowie auch seitens des Serviceleisters vorzeitig beendet werden. Geht die Kündigung nicht fristgerecht ein, verlängert sich der bestehende Vertrag um ein weiteres Kalenderjahr.
Die vereinbarte pauschale Vergütung ist monatlich fällig bis Vertragsende; unabhängig davon, wie oft, wann und welche Dienstleistung erbracht wurde, bzw. vom Auftraggeber während der Laufzeit in Anspruch genommen wurde (wird individuell nach Bedarf des Auftraggebers erbracht). Eine Rückerstattung oder Verrechnung bei Vertragsende findet nicht statt.
§ 8 Abwerbe- und Wettbewerbsverbot
Dem Servicekunden, seinen Angestellten, Mitarbeiten oder ihm verbundenen Unternehmen, insbesondere Mutter- oder Tochterunternehmen ist es untersagt, Angestellten und/ oder Mitarbeitern des Serviceleisters, sowie ehemaligen Angestellten, die noch nicht länger als 12 Monate bei dem Serviceleister ausgeschieden sind, für sich/ sein Unternehmen, verbundene Unternehmen oder Dritte Dienstangebote zu machen, sie (privat) mit Dienstleistungen zu beauftragen oder zu beschäftigen. Dem Servicekunden, seinen Angestellten, Mitarbeiten oder ihm verbundenen Unternehmen, insbesondere Mutter- oder Tochterunternehmen ist es untersagt, zwischen Angestellten und/ oder Mitarbeitern des Serviceleisters, sowie ehemaligen Angestellten, die noch nicht länger als 12 Monate bei dem Serviceleister ausgeschieden sind, und Dritten Dienstangeboten oder Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Der Servicekunde verpflichtete sich, seine Mitarbeiter, Angestellten und ihm verbundene Unternehmen von diesen Verboten in Kenntnis zu setzen. Für den Fall der Zuwiderhandlung verwirkt der Servicekunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 T. EURO (in Worten: fünfzehntausend EURO). Der Serviceleister behält sich daneben die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche und das Recht zur fristlosen Kündigung vor. Diese Verbote gelten auch für Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des hier geschlossenen Vertrages oder Dritte Dienstangebote zu machen, sie (privat) mit Dienstleistungen zu beauftragen oder zu beschäftigen.
§ 9 Veränderung der Rechtsform
Ändert sich die Rechtform des Unternehmens des Servicekunden, treten Änderungen im Handelsregister, der Gewerbeanmeldung oder in anderen für das Vertragsverhältnis wichtigen Zusammenhängen ein, so hat der Servicekunde dies dem Serviceleister unverzüglich anzuzeigen. Bei der Veräußerung des Betriebs des Servicekunden oder eines Teiles davon bedarf es wegen des Übergangs dieses Vertrages auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen Vereinbarung mit dem Serviceleister. Ein Anspruch auf Übergang des Vertrags besteht nicht. Beide Parteien erklären schon jetzt, bei einer Änderung der Rechtsform des Serviceleisters diesen Vertrag aufrecht zu erhalten, ohne dass ein neuer Vertrag geschlossen werden muss.
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise rechtstunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall gilt eine zulässige Regelung, die bei verständiger Würdigung des Textes der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- und Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
§ 11 Datenschutz
Der Servicekunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages Daten über seine Person und/ oder seiner Firma gespeichert, geändert und/ oder gelöscht und an Dritte übermittelt werden, soweit nicht durch die Übermittlung offenkundige Interessen des Auftraggebers verletzt werden.
