News 2008 (mit freundlicher Unterstützung vom b.b.h.)
19.07.2011
Azubis brauchen keine Lohnsteuerkarte
Die OFD Koblenz weist in ihrer Pressemitteilung vom 30.06.2011 darauf hin, dass ab dem Jahr 2011 eine Vereinfachungsregel für Auszubildende zu beachten ist. Danach reicht es aus, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt und gleichzeitig die elfstellige Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann die Steuerklasse 1 unterstellen und die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Eine Lohnsteuerkarte ist nicht erforderlich; die Aussage des Lehrlings gilt als Beleg. Die Vereinfachungsregelung gilt für alle, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen.
HINWEIS:
Ab dem Jahr 2012 werden sämtliche für die Lohnabrechnung benötigten Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und dem Arbeitgeber elektronisch bereitgestellt.
07.07.2011
Geldwerte Vorteile
Besteht keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung zu zahlen, führt die Entrichtung der freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Die Annahme eines geldwerten Vorteils ist nur dann zu verneinen, soweit die späteren Leistungen auf das Ruhegehalt aus der Pensionszusage abgerechnet werden. Aufgrund der Zahlung wird dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung eingeräumt. Ansonsten steht der betriebliche Zweck im Vordergrund, durch Zuschüsse zu den freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Minderung der später zu zahlenden Leistungen aus der Pensionszusage zu erreichen.
05.07.2011
Nettorechnung bei Mobilfunkgeräten
Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert. Mit dem BMF-Schreiben vom 24.06.2011 hat die Finanzverwaltung zur Neuregelung Stellung genommen und auch Einzelheiten zur Anwendung der Bagatellgrenze von 5.000 EUR bekanntgegeben. Zudem wurden zu den in der Praxis eingetretenen Anwendungsproblemen die bisherigen Verwaltungsanweisungen geändert. Nach neuer Auffassung ist auch ein Unfalltotalschaden als Schrottgegenstand in die Nettorechnung einzubeziehen. Ferner enthält das BMF-Schreiben vom 24.06.2011 Übergangsregelungen für die Anwendung der Nettorechnung bei bestimmten Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen zum 01.07.2011.
30.06.2011
Beschäftigtendatenschutzgesetz
Durch einen neuen Gesetzesentwurf werden weitgehende Pflichten auf Arbeitgeber zukommen. Der Gesetzesentwurf nimmt erstmals Regelungen zur ärztlichen Untersuchung, Eignungstest, Fragerecht des Arbeitsgebers und zu Internetrecherchen auf. Gleiches gilt für die Themen Videoüberwachung, Anwendung von Ortungssystemen und biometrischen Verfahren sowie Benutzung von Telekommunikationsanlagen. Gesundheitsprüfungen sollen künftig nur zulässig sein, wenn es sich um eine entscheidende berufliche Anforderung handelt und der Arbeitnehmer einwilligt. Die Datenerhebung aus öffentlich zugänglichen Quellen wie dem Internet wird erschwert. Die Nutzung sozialer Netzwerke ist nur bedingt erlaubt.
HINWEIS:
Trotz allseitiger Kritik wird erwartet, dass der Gesetzesentwurf in seiner bestehenden Form das Gesetzgebungsverfahren nahezu unverändert passieren wird.
28.06.2011
Fragebögen vor Betriebsprüfungen
Finanzämter versenden verstärkt zur Vorbereitung der Betriebsprüfungen Fragebögen an die entsprechenden Unternehmen. Derzeit ist das Frisörhandwerk überwiegend betroffen. Die Beantwortung der Fragebögen sollte jedoch gewissenhaft und mit äußerster Vorsicht erfolgen, da sie die Grundlage für Nachkalkulationen und Hinzuschätzungen der Betriebsprüfer bilden. Der Fragebogen stellt sehr detaillierte Fragen, z. B. zur Überprüfung der Erlöse und zum Warenverbrauch. Im Zusammenhang mit der Beantwortung sollten nur solche Angaben gemacht werden, die dem Steuerbürger tatsächlich vorliegen. Das sind in aller Regel Verkaufspreise oder Aufzeichnungen der Registrierkassen. Vermutungen oder Schätzungen über die Kundenstruktur müssen nicht abgegeben werden, wenn dies nicht ohnehin für andere Zwecke aufgezeichnet wird. Zwischenzeitlich ist ein Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht anhängig, in dem geklärt werden soll, ob der Fragebogen einen Verwaltungsakt darstellt und somit auch angreifbar wäre.
23.06.2011
Aktuelles zu ELENA
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, die ELENA-Meldepflicht aufzuheben und die Daten der Beschäftigten zu löschen. Nach Fraktionsansicht ist die sofortige Aufhebung der Meldepflicht zwingende Konsequenz aus dem Beschluss der Regierungsfraktionen. Damit soll der Beginn der Datenabrufe durch die Behörden von 2012 auf 2014 verschoben werden. Die Beibehaltung der Übermittlungspflicht sei ohne jegliche Rechtfertigung. Anderenfalls werde ohne hinreichenden Grund eine Gefährdung der Integrität und Vertraulichkeit der Daten von Millionen von Beschäftigten in Kauf genommen. Außerdem bedarf es einer umgehenden und abschließenden Entscheidung von ELENA insgesamt.
21.06.2011
Noch zahlreiche gesetzliche Änderungen
In den Gesetzesentwurf zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden noch zahlreiche Änderungen aufgenommen. U. a. sollen künftig Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und bestimmte Steuerermäßigungen bei der Ehegatteneinzelveranlagung demjenigen Ehegatten zugerechnet werden, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Außerdem soll der Kinderfreibetrag von einem Elternteil auf den anderen Elternteil übertragen werden können, auch wenn der eine Elternteil mangels Leistungsfähigkeit gegenüber dem Kind nicht unterhaltspflichtig ist. Der Nachweis von Aufwendungen im Krankheitsfall muss zwangsläufig erfolgen, damit der steuerliche Abzug als außergewöhnliche Belastungen ermöglicht wird. Bei der vollelektronischen Übermittlung von Steuerdaten wird eine obligatorische Authentifizierung des Datenübermittlers eingeführt.
Hinweis: Sofern der Bundesrat am 08.07.2011 dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen wird, müsste der Vermittlungsausschuss eingeschaltet werden.
16.06.2011
Kein Arbeitnehmerfreibetrag bei Rentnern
Nach dem Urteil des FG Köln vom 24.03.2011 ist der Arbeitnehmerfreibetrag bei Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nicht anwendbar. Eine Beihilfe wegen Krankheit, die an einen Rentner auf Grund Betriebsvereinbarung geleistet wird, stellt keine Einnahme aus ehemaliger nichtselbständiger Tätigkeit dar. Es handelt sich um einen Versorgungsbezug, der den Arbeitnehmerfreibetrag ausschließt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Betriebsvereinbarung ausdrücklich zwischen aktiven Belegschaftsangehörigen und Versorgungsempfängern unterscheidet.
14.06.2011
Einheitliche Zusammenfassende Meldung
Das Bundeszentralamt für Steuern weist darauf hin, dass innergemeinschaftliche Warenlieferungen und innergemeinschaftliche sonstige Leistungen in einer gemeinsamen ZM gemeldet werden müssen. Sofern der Unternehmer für innergemeinschaftliche Warenlieferungen eine monatliche ZM übermittelt, sind die innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen in die ZM für den letzten Monat des Kalendervierteljahres aufzunehmen. Alternativ kann der Unternehmer die sonstigen innergemeinschaftlichen Leistungen auch in die ZM für den jeweiligen Kalendermonat aufnehmen. Hinweis: Die melderechtlichen Besonderheiten für die innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen sind ab dem 01.07.2010 zu beachten.
09.06.2011
Urlaubsanspruch bei Elternzeit
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17.05.2011 entschieden, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub mit Beginn des Jahres grundsätzlich auch für die Monate der künftigen Elternzeit entsteht. Der Arbeitgeber kann lediglich für volle Kalendermonate der Elternzeit den Urlaubsanspruch anteilig kürzen. Im Urteilsfall befand sich der Arbeitnehmer vom 16.08. bis 15.10. in Elternzeit. Die Kürzung des Arbeitgebers um zwei Monate Urlaubsanspruch wurde vom Gericht als nicht rechtmäßig gesehen. Der Urlaubsanspruch war lediglich um 1/12 des Erholungs- und Sonderurlaubs (für den einzigen vollen Monat September) zu kürzen.
07.06.2011
Steuervereinfachungsgesetz wird im Juli verabschiedet
In einer Pressemitteilung vom 25.05.2011 hat der Deutsche Bundestag erklärt, dass das Steuervereinfachungsgesetz noch im Juli 2011 verabschiedet werden soll. Neben der Möglichkeit, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben, ist im Entwurf auch die Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1.000 EUR vorgesehen. Die Einkünfte- und Bezügegrenze beim Kindergeld und bei Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder soll entfallen. Kinderbetreuungskosten sollen künftig einheitlich behandelt werden. Die bisherige Unterscheidung nach beruflich bedingter oder privater Veranlassung soll wegfallen.
02.06.2011
Firmenjubiläum des Arbeitgebers
Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist die Freigrenze von 110 EUR ungeachtet eines besonderen Anlasses der Betriebsveranstaltung und der Größe sowie der Bedeutung der Firmengruppe maßgebend. Eine Feier zum Firmenjubiläum ist nach Meinung des Gerichts eine übliche Veranstaltung. Sofern die Aufwendungen pro Person über der Grenze von 110 EUR liegen, unterliegen die Zuwendungen der pauschalen Lohnsteuer. Reisekosten können in die Berechnung der Freigrenze jedoch einbezogen werden.
31.05.2011
Vergabe von MwSt-Identifikationsnummern
Die europäische Kommission weist alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass MwSt-Identifikationsnummern ausschließlich von Steuerverwaltungen vergeben werden dürfen. Unternehmer aus verschiedenen Mitgliedsstaaten hatten in der Vergangenheit Angebote in Form eines offiziellen EU-Dokuments erhalten. Gegen Vorauszahlung könne eine gültige MwSt-Identifikationsnummer erkauft werden. Sofern Zweifel an nicht angeforderten Dokumenten zum Erwerb einer MwSt-Identifikationsnummer entstehen, wird deshalb empfohlen, die zuständigen Steuerverwaltungen einzuschalten. Informationen über die Registrierung für MwSt-Zwecke können auf der Webseite der EU-Kommission in allen 27 Mitgliedsstaaten abgerufen werden. Rubrik „MwSt.in der Europäischen Union“.
26.05.2011
Wechselnde Einsatzstellen in Filialen
Nach einem Urteil des FG Niedersachsen vom 15.04.2011 (Revision zugelassen) liegen keine regelmäßigen Arbeitsstätten vor, wenn ein als Personalreserve beschäftigter Mitarbeiter wechselnd in insgesamt 14 Filialen eingesetzt ist. Das Gericht hat die Revision zugelassen, da die Frage, bis zu welcher Anzahl an Beschäftigungsstellen noch von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ausgegangen werden kann, bislang nicht höchst richterlich geklärt ist. Regelmäßige Arbeitsstätten hat der BFH bisher angenommen bei einem Rettungsassistenten, der insgesamt an fünf verschiedenen Rettungsstationen beschäftigt ist. Ebenso bei einem Busfahrer, der seinen Bus bei verschiedenen Busdepots abholt und beim Bezirksleiter einer Einzelhandelskette, der fünf bis acht Filialen zugeordnet war und diese jeweils arbeitstäglich aufgesucht hatte.
24.05.2011
Zugriffsrechte bei Betriebsprüfung
Das Finanzamt darf auf ein sog. Dokumentenmanagement-System im Wege der digitalen Außenprüfung nach einem Beschluss des BFH vom 09.02.2011 zugreifen. Der Steuerpflichtige darf das Finanzamt nicht darauf verweisen, dass er die Unterlagen ausdrucken und in Papierform vorliegen könne. Im Streitfall wurden sämtliche Rechnungen in einem DMS gescannt und abgespeichert. Es wurde ein beschränkter Zugriff auf verschiedenen Ebenen nutzerbezogen ermöglicht. Der BFH hält damit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach der das Angebot des Ausdruckens auf Papier vom Betriebsprüfer abgewendet werden kann. Werden Rechnungen digitalisiert, unterliegen sie in jedem Fall dem Zugriff digitaler Art, weil sie zur Finanzbuchhaltung gehören.
HINWEIS:
Sofern die betreffenden Unterlagen nicht zeitnah innerhalb der Prüfung vorgelegt werden, kann ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 EUR festgesetzt werden.
19.05.2011
Tantiemenzufluss bei Gesellschafter
Nach dem Urteil des BFH vom 03.02.2011 wird der Anspruch auf Tantiemen mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig, wenn dies einen beherrschenden Gesellschafter betrifft. Nur in Ausnahmefällen kommt eine abweichende Zuflussfeststellung in Betracht. Dies wäre ausnahmsweise der Fall, wenn zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit vertraglich vereinbart ist.
11.05.2011
Nicht gesetzlich unfallversichert
Nach dem Urteil des LSG Hessen, Pressemitteilung vom 03.05.2011, sind Arbeitnehmer während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Personen, die wie Arbeitnehmer tätig sind. Hilft allerdings ein Student seinen Eltern bei Eigenbauarbeiten, so handelt es sich um eine übliche und zu erwartende Gefälligkeitsleistung, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Damit ist eine selbstverständliche Hilfe unter Verwandten keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit und derartige Mitarbeiten sind nicht gesetzlich unfallversichert.
HINWEIS:
Unentgeltliche Tätigkeiten unter Verwandten können arbeitnehmerähnlich sein. Versicherungsschutz besteht jedoch nicht, wenn die Mitarbeit üblicherweise erwartet wird.
10.05.2011
Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
Der BFH hat mit Urteil vom 30.03.2011 entschieden, dass die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gericht hat es als nicht ernstlich zweifelhaft angesehen, dass die Auskunftsgebühr auch verfassungsgemäß ist, wenn sie im Einzelfall besonders hoch ausfällt (im Streitfall ca. 90.000 EUR). Die Auskunftsgebühr muss sich nur in ihrer Höhe nach der vom Finanzamt für die Bearbeitung des Antrags aufgewendeten Zeit richten.
HINWEIS:
Im Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist vorgesehen, dass verbindliche Auskünfte nur noch ab einem Mindestbetrag in Höhe von 10.000 EUR Wert anfallen sollen.
10.05.2011
Reverse-Charge-Verfahren beim Mobilfunk
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach § 13 b UStG gilt ab Juli 2011 auch für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen. Dies beschloss der Deutsche Bundestag; der Bundesrat soll auf seiner Sitzung Ende Mai dieser Änderung zustimmen. Ziel der Regelung ist es, Umsatzsteuerbetrug besser zu bekämpfen und so Umsatzsteuerausfälle in Millionenhöhe zu verringern. Im Mobilfunkbereich soll die Nettorechnung zur Anwendung kommen, wenn eine Umsatzhöhe von mehr als 5.000 EUR erreicht ist.
05.05.2011
Elektronische Entgeltersatzleistung - EEL
Um die notwendig gewordenen Anpassungen und ein sicheres Anlaufen des Verfahrens zu gewährleisten, wurde eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2011 geschaffen. Bis dahin werden die Entgeltbescheinigungen weiterhin in Papierform angenommen. Für die Lohnabrechnung ab Juli 2011 ist die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber die Entgeltbescheinigungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellen und an die zuständige Krankenkasse übermitteln.
03.05.2011
Umsatzsteuerfreiheit ambulanter Pflegedienst
Der BFH hat durch Beschluss vom 02.03.2011 dem Europäischen Gerichtshof Fragen zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes vorgelegt. Nach den Ausführungen des Umsatzsteuergesetzes sind eng verbundene Umsätze ggf. auch umsatzsteuerbefreit. Dies ist der Fall, wenn bei Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und bei Einrichtung der ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen im vorangegangen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 2/3 der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind. Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob diese Vorschrift mit dem Unionsrecht vereinbar ist und ob unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer es von Bedeutung ist, dass der nationale Gesetzgeber dieselben Leistungen unter anderen Voraussetzungen als steuerfrei behandelt. Steuerfrei werden vom deutschen Gesetzgeber Umsätze behandelt, wenn sie von amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften ausgeführt werden. Im vorliegenden Fall versagte die Finanzverwaltung die Steuerfreiheit, da 68 % Privatzahler vorlagen und das Finanzamt die Verhältnisse des Vorjahres zugrunde legte.
