News 2008 (mit freundlicher Unterstützung vom b.b.h.)
15.01.2008
Reform des Bilanzrechts geplant
Mitte 2008 soll das sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet werden und zum Teil schon ab 2008 anzuwenden sein. Folgende Kernpunkte sind vorgesehen:
1. Befreiung von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht, wenn Umsatz nicht mehr als 500.000 EUR oder Gewinn nicht mehr als 50.000 EUR erzielt werden.
2. Die Größenklassen für Kapitalgesellschaften werden um ca. 20 % angehoben.
3. Bei großen Kapitalgesellschaften genügt es künftig, wenn das Unternehmen einen Jahresabschluss nach IFRS aufstellt und offenlegt.
4. selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter sollen künftig aktiviert werden können, z.B. Patente.
5. Bei der Bewertung von Rückstellungen sollen zukünftige Entwicklungen stärker als bisher berücksichtigt werden.
HINWEIS:
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren wird jedoch noch mit Änderungen gerechnet.
09.01.2008
Finanzierungskonzepte bei Vermietung und Verpachtung
Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass eine Einnahmenüberschusserzielungsabsicht besteht. Wenn besondere Umstände vorliegen, die gegen eine Einküfteerzielungsabsicht sprechen, muss diese Absicht jedoch durch ein Finanzierungskonzept belegt werden. Hieraus muss hervorgehen, dass am Ende der Darlehenslaufzeit ein entsprechender Überschuss zum Tragen kommt. Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 10.05.2007 eine fehlende Absicht für die Einkünfteerzielung festgestellt, weil die anfallenden Schuldzinsen nicht getilgt, sondern immer zum Ende des Jahres in neue Darlehen umgewandelt wurden. Dadurch verdreifachte sich der Schuldensaldo innerhalb von acht Jahren.
04.01.2008
Neue Beitragssätze ab 2008
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 01.01.2008 auf 3,3 %. Im Gegenzug dazu steigt ab Juli 2008 der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 1,95 % von derzeit 1,7 %. Unverändert bleibt der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25 Beitragssatzpunkten. Künftig sind also für Kinderlose 2,2 % in die Pflegeversicherung einzuzahlen.
HINWEIS:
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Juli 2007 müssen auch Stiefeltern den erhöhten Beitrag keinesfalls leisten. Dies gilt unabhängig vom Alter der Kinder zum Zeitpunkt der Eheschließung oder der tatsächlich erbrachten Erziehungsleistung.
02.01.2008
Ehegatten-Splitting bleibt unangetastet
Die Bundesregierung hat klargestellt, dass derzeit keine Reformierung des sog. Ehegatten-Splitting beabsichtigt ist. Die Diskussion wurde durch die Familienministerin Ursula von der Leyen ausgelöst, die ankündigte, dass das Ehegatten-Splitting zum Familien-Splitting weiterentwickelt werden soll. Ziel sollte es sein, Familien mit Kindern steuerlich besser zu stellen als Familien ohne Kinder. Das Ehegatten-Splitting bleibt deshalb in seiner jetzigen Form und Anwendung bestehen.
