News 2005 (mit freundlicher Unterstützung vom b.b.h.)

28.12.2005
Beschlossene Gesetzesänderungen ab 2006

27.12.2005
Neue Unternehmensbesteuerung

Ab 2008 soll ein neues Unternehmenssteuerrecht für Körperschaften und Personenunternehmen in Kraft treten. Bereits für die Jahre 2006 und 2007 sollen in diesem Bereich günstigere Abschreibungsbedingungen (z.B. kürzere Nutzungsdauern, Erhöhung der maximalen degressiven Abschreibung auf 30 %) geschaffen werden.
Voraussichtlich ab 2007 sollen Unternehmensfortführungen erleichtert werden. Die Erbschaftsteuer wird in diesen Fällen reduziert und soll bei einer Unternehmensfortführung von mindestens zehn Jahren ganz wegfallen.

22.12.2005
Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen

Ausschlussklauseln in einem Arbeitsvertrag, nach denen die Geltendmachung von Lohnansprüchen einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwirkt ist, benachteiligen den Arbeitnehmer unangemessen. Sie verstoßen damit gegen bürgerliches Recht und sind unwirksam (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 28.07.2005).

20.12.2005
Elektronische Kontoauszüge

Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist darauf hin, dass Geschäftskunden, die am Homebanking-Verfahren teilnehmen, steuerliche Anforderungen zu beachten haben. Der Bankkunde erhält vom Kreditinstitut einen sog. elektronischen Kontoauszugs auf seinen PC übermittelt. Mit dem Ausdruck des elektronische Kontoauszugs auf Papier genügt der Buchführungspflichtige nicht den bestehenden Aufbewahrungspflichten nach der Abgabenordnung, da es sich hierbei um ein originär digitales Dokument handelt. Der elektronische Kontoauszug ist folglich durch Übertragung der Inhalts- und Formatierungsdaten auf einen maschinell auswertbaren Datenträger zu archivieren. Diese Aufbewahrungspflichten gelten auch für den Einnahmen-Überschuss-Rechner.

15.12.2005
Vorzeitige Auflösung einer Ansparabschreibung

Erklärt der Steuerpflichtige, eine Ansparrücklage vorzeitig auflösen zu wollen, dokumentiert er damit eindeutig, dass er von der geplanten Investition Abstand genommen hat. Die vorzeitige Auflösung kann nicht auf einen Teil der Rücklage beschränkt werden. Sie umfasst zwangsläufig die volle gebildete Rücklage. Ausgeübt werden kann das Recht auf vorzeitige Auflösung bis zum Eintritt der Bestandskraft der Steuerfestsetzungen, die mit der Auflösung der Rücklage zu tun hat. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.09.2005 greift damit Fälle auf, die bereits nach einem Jahr der Rücklagenbildung aufgelöst werden.

13.12.2005
Grundsteuer verfassungswidrig?

Wer gegen die Grundsteuerfestsetzung vorgehen möchte, muss folgendes berücksichtigen: Gegen Steuerbescheide kann nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Ein Einspruch gegen ältere Grundsteuerbescheide oder Grundsteuermessbescheide muss regelmäßig von der Gemeinde oder vom Finanzamt als unzulässig verworfen werden. Derzeit ist eine Verfassungsbeschwerde dazu anhängig, ob die Festsetzung der Grundsteuer für selbst genutztes Wohneigentum unzulässig ist. Sind Bescheide schon älter als vier Wochen, besteht nur die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufhebung der Grundsteuerveranlagung bei der zuständigen Gemeinde oder einen Antrag auf Aufhebung des Grundsteuermessbescheids beim Finanzamt zu stellen.

09.12.2005
Vorläufige Festsetzung wegen Musterverfahren

Wegen eines anhängigen Verfahrens zur Verfassungsmäßigkeit des Gewerbesteuergesetzes sind sämtliche Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags in vollem Umfang für vorläufig zu erklären. Ebenso werden Festsetzungen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer für vorläufig erklärt.
HINWEIS:
Sollten die Vorläufigkeitsvermerke nach § 165 Abs. 1 AO fehlen, muss gegen betreffende Bescheide Einspruch eingelegt werden.

08.12.2005
Begriff der steuerfreien Vermittlung

Nach dem aktuellen BMF-Schreiben vom 25.11.2005 gewährt die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung bis auf weiteres für die Steuerbefreiung von Kreditvermittlungen. Damit wird die Umsetzung des Urteils des Bundesfinanzhofes, wonach Untervermittlungsleistungen als steuerpflichtig beurteilt werden müssen, ausgesetzt (hierdurch wird die Übergangsregelung bis zum 31.12.2005 nochmals verlängert).

06.12.2005
Maßnahmepaket zum Abbau ungerechtfertigter Steuervergünstigung

Es wurden zwei entscheidende Vorhaben zum Abbau ungerechtfertigter Steuervergünstigungen vom Bundeskabinett gebilligt und beschlossen, dass die Umsetzung mit dem 01.01.2006 auf den Weg gebracht wird:

01.12.2005
Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann mit der Dezember-Abrechung den Lohnsteuer-Jahresausgleich für seine im Kalenderjahr 2005 ununterbrochen lohnsteuerpflichtig beschäftigten Arbeitnehmer durchführen. Eine Verpflichtung zur Durchführung des Ausgleichs besteht dann, wenn am 31.12.2005 mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Ein Lohnsteuer-Jahresausgleich darf u.a. nicht durchgeführt werden, wenn bestimmte Steuerklassen vorliegen, wenn ein Freibetrag oder ein Hinzurechnungsbetrag zu berücksichtigen ist, wenn Kurzarbeiter-, Winterausfallgeld u.ä. bezogen wurde, oder wenn der Arbeitnehmer einen Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht wünscht.

29.11.2005
Abschreibung für Softwaresysteme

Die Abschreibungsdauer für abnutzbare Wirtschaftsgüter wird in der Regel den amtlichen AfA-Tabellen entnommen. Software ist hier nicht aufgeführt, sodass die Nutzungsdauer für Softwaresysteme entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer geschätzt werden muss.
Während die Oberfinanzdirektion Magdeburg und der Finanzsenator Bremen die Nutzungsdauer in diesen Fällen grundsätzlich mit zehn Jahren annehmen, ist nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Chemnitz auf der Grundlage der Entscheidung der obersten Finanzbehörden bei "betriebswirtschaftlichen Softwaresystemen" grundsätzlich von einer fünfjährigen Nutzungsdauer auszugehen.

24.11.2005
Anschaffung einer Bildschirm-Arbeitsbrille

Aufwendungen für die Anschaffung einer Brille, die im Gegensatz zu einer Schutzbrille lediglich eine Sehschwäche ausgleicht, sind nicht als Werbungskosten abziehbar (BFH v. 20.07.2005). Selbst wenn die Brille nur am Arbeitsplatz getragen wird, ist ein Abzug in diesen Fällen ausgeschlossen. Ein Werbungskostenabzug ist nur möglich, wenn die Sehbeschwerden auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückgeführt werden.

22.11.2005
Neues Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren 2006

Ab dem Jahr 2006 wird auf der Seite 1 der Umsatzsteuer-Voranmeldung eine neue Abfrage vorgenommen: Unter Kennziffer 22 ist anzugeben, ob Belege beigefügt oder eingereicht werden. Das bedeutet, dass zu den Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 2006 umsatzsteuerrechtlich erhebliche Belege gesondert eingereicht werden müssen. Das Finanzamt ist verpflichtet, diese Belege nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern sie auf ihre rechtliche Folgen zu untersuchen.

17.11.2005
Wegfall der Eigenheimzulage ab 2006

Auf der Streichliste der neuen Koalition ist auch die Eigenheimzulage aufgeführt. Für die Beantragung der Eigenheimzulage ist es deshalb erforderlich, dass noch in diesem Jahr der Bauantrag gestellt oder der Kaufvertrag geschlossen wird.
Gerade bei kurzfristig abgeschlossenen Verträgen ist die sog. Neujahrsfalle zu beachten. Fallen Anschaffungs- und Bezugszeitpunkt des Eigenheims in verschiedene Jahre, geht mindestens ein Jahr der Förderung unwiederbringlich verloren. Wurde das Eigenheim in 2005 angeschafft oder fertiggestellt, muss der Einzug noch vor dem 31.12.2005 erfolgen.

16.11.2005
Das Aus für Steuersparmodelle

Reine Steuersparmodelle wie Medien- und Windkraftfonds wurden abgeschafft. Ein neues Gesetz hierzu tritt dabei ab dem 10.11.2005 in Kraft, wobei die noch erforderliche Zustimmung des Bundesrats als rein formaler Akt gilt.
Nach dem 10.11.2005 können daher Verluste, den Anlegern geschlossener Fonds entstehen, nur noch mit Gewinnen gleicher steuerlicher Fonds verrechnet werden. Ausgenommen sind Private Equity und Venture Capital Fonds. Maßgeblich für die Einstufung ist die Zeichnung des Fonds.

15.11.2005
Mautgebühr bei Privatfahrten des Arbeitnehmers

Übernimmt der Arbeitgeber die Straßenbenutzungsgebühren (Vignette, Mautgebühren) für die mit einem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten seines Arbeitnehmers, liegt damit ein geldwerter Vorteil vor (BFH vom 14.09.2005). Dieser Vorteil ist nicht durch die Erfassung der 1 %-Regelung für die Privatnutzung abgegolten. Entsprechendes gilt für einen ADAC-Schutzbrief. Derartige Kostenübernahmen durch den Arbeitgeber stellen beim Arbeitnehmer immer Barlohn dar, der mit dem Nennwert anzusetzen ist.

10.11.2005
Verbessertes Online-Elster-Portal

Die Finanzverwaltung hat das Verfahren zur elektronischen Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen überarbeitet. Seit Ende September 2005 kann das neue System im Pilotbetrieb bereits genutzt werden (Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen), bevor es am 1. Januar offiziell an den Start geht. Durch ein neuartiges Registrierungsverfahren soll Missbrauch vor allem bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ausgeschlossen werden. Damit kommt der Fiskus einer zentralen Forderung der Kritiker des elektronischen Verfahrens nach.

08.11.2005
Meldung von unständig Beschäftigten per Liste

Ab dem 01.01.2006 können Meldungen zur Sozialversicherung nur noch durch gesicherten und verschlüsselte Datenübertragung aus Systemgeprüften Programmen übermittelt werden. Es bleiben aber die Sonderregelungen gültig, die es ermöglichen, unständig Beschäftigte weiterhin, per Liste zu melden. Voraussetzung dafür ist, dass für den unständig Beschäftigten bereits eine Versicherungsnummer vorliegt. Es soll aber auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Listenmeldungen maschinell zu übermitteln.

03.11.2005
Aufteilung von Sachzuwendungen

Eine Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Interesse ist grundsätzlich möglich, wenn diese gemischt veranlasst sind. Damit kann z.B. entgegen der bisherigen Rechtsprechung eine zugewendete Reise in betrieblich veranlassten Anteil und Zuwendung an den Arbeitnehmer aufgeteilt werden (Bundesfinanzhof vom 18.08.2005).

31.10.2005
Versteuerung der Privatnutzung bei 50 % Vorsteuerabzug

Wurde ein Pkw in der Zeit vom 01.04.1999 bis 31.12.2003 angeschafft, konnte die Vorsteuer nur zu 50 % abgezogen werden, wenn er auch privat genutzt wurde. Ab 2004 muss bei Vornahme einer Vorsteuerberichtigung (Umstellung auf 100 %) nach Meinung der Finanzverwaltung auch die private Nutzung wieder versteuert werden. Nach Meinung des Finanzgerichts München ist die Vornahme der Versteuerung der privaten Nutzung strittig. Dies gilt ggf. auch schon für das Jahr 2003, wenn bereits ab 2003 eine Berichtigung durchgeführt wird (Finanzgericht München vom 09.06.2005, vorläufig noch nicht rechtskräftig).

28.10.2005
Ende des Körperschaftsteuer-Sperrzeitraumes

Das sog. Steuermoratorium läuft Ende diesen Jahres aus, d.h. ab 2006 kann das noch nach altem Recht entstandene Körperschaftsteuerguthaben wieder in Anspruch genommen werden. Im Jahr der Ausschüttung ist aber nur eine begrenzte Anrechnung möglich. Bedingt war die dreijährige Sperrung des Guthabens durch den Wechsel zum Halbeinkünfteverfahren bei Gewinnausschüttungen.

26.10.2005
Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs mit Excel

Die Frage, ob ein mit "Microsoft-Excel" erstelltes Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist, liegt dem Bundesfinanzhof nun zur Entscheidung vor (Az. VI R 64/04). Nach Anweisung der Oberfinanzdirektion Koblenz kann deshalb bei Einsprüchen Aussetzung der Vollziehung gewährt werden (auf Antrag) und derartige Verfahren bis zur Entscheidung ruhen (OFD Koblenz, S 7177/ S. 2334 A).

20.10.2005
Angabe des Leistungszeitpunktes in der Rechnung IV

Wird über eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder Leistung abgerechnet, handelt es sich um eine Rechnung über eine Anzahlung. Der Zeitpunkt der Leistung ist nur dann erforderlich, wenn der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt. Es reicht in diesen Fällen aus, den Kalendermonat der Vereinnahmung anzugeben.

20.10.2005
Angabe des Leistungszeitpunktes in der Rechnung III

Bei sonstigen Leistungen ist der Zeitpunkt in der Rechnung aufzuführen, zu dem die sonstige Leistung ausgeführt ist. Sonstige Leistungen sind grundsätzlich im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt. Sofern keine Teilleistungen (Abrechnung im Bau nach Baufortschritt) vereinbart wurden, ist in der ordnungsgemäßen Rechnung damit der Kalendermonat anzugeben, in dem die sonstige Leistung abgeschlossen wurde.

18.10.2005
Angabe des Leistungszeitpunktes in der Rechnung II

Wird ein Gegenstand befördert oder versendet, gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. In der Rechnung ist als Tag der Lieferung der Tag des Beginns der Beförderung oder Versendung des Gegenstands der Lieferung anzugeben. Es reicht aus, als Zeitpunkt der Lieferung den Kalendermonat zu erfassen, in dem die Lieferung ausgeführt wurde.

18.10.2005
Angabe des Leistungszeitpunktes in der Rechnung I

Im BMF-Schreiben vom 26.09.2005 weist die Finanzverwaltung erneut darauf hin, dass sich der Leistungszeitpunkt auch aus anderen Dokumenten wie z.B. einem Lieferschein ergeben kann. Sofern sich der Leistungszeitpunkt aus dem Lieferschein ergibt, ist es erforderlich, dass der Lieferschein neben dem Lieferscheindatum eine gesonderte Angabe des Leistungsdatums enthält. Anstelle der gesonderten Angabe des Leistungsdatums kann in der Rechnung ein Hinweis aufgenommen werden, dass das Lieferscheindatum dem Leistungsdatum entspricht.

14.10.2005
Sicherheitstipps bei Kartenmissbrauch

Geht die EC- oder Bankkarte verloren oder wird sie gestohlen, sollte sie umgehend gesperrt werden. Das ist jederzeit unter der Telefonnummer 01802/021001 möglich. Außerdem sollten Kunden regelmäßig ihren Kontostand prüfen, um unberechtigte Umsätze bei der Bank reklamieren zu können. Weitere nützliche Tipps enthält der Flyer "Sicherheitstipps für die Nutzung der Bankkarte mit PIN". Dieser kann unter www.bankenverband.de/kartensicherheit kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.

13.10.2005
Neue Erbschaftsteuer - Durchführungsverordnung

Banken und andere Geldinstitute sind verpflichtet, die beim Tod eines Kunden in ihrem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände (Guthaben, Forderungen, Wertpapiere usw.) den für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen. Eine Änderung der Durchführungsverordnung, welcher der Bundesrat am 23.09.2005 zugestimmt hat, sieht zur Erleichterung des Verfahrens vor, dass diese Anzeige nicht mehr in jedem Fall unterschrieben werden muss. Außerdem wurde die Freigrenze, wonach eine Anzeige bis zu einer gewissen Guthabenhöhe unterbleiben kann, von 1.200 EUR auf 2.500 EUR angehoben. Anzuwenden sind diese Änderungen auf Erwerbe, für die Steuer nach dem 31.12.2005 entsteht.

11.10.2005
Neue Vordrucksmuster

Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2005 wurde mit Schreiben vom 16.09.2005 des Bundesfinanzministeriums das amtliche Vordruckmuster bekannt gegeben. Zudem erfolgte auch die Veröffentlichung der neuen Anlagen (UR, UN usw.). Ebenso wurde das Vordruckmuster zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung 2006 publiziert.

07.10.2005
Nachträgliche Verlängerung eines Versicherungsvertrages

Wird ein Versicherungsvertrag trotz gleichbleibender Versicherungsleistung nachträglich um drei Jahre verlängert, führt dies steuerrechtlich zu einem neuen Vertrag, wenn die Möglichkeit der Vertragsänderung im ursprünglichen Versicherungsvertrag nicht vorgesehen war und sich die Laufzeit des Vertrages, die Prämienzahlungsdauer, die zu leistenden Versicherungsbeiträge und die Versicherungssumme ändern. Im Urteilsfall vom 06.07.2005 (BFH - VIII R 71/04) war die für die Steuerfreiheit der Zinsen notwendige zwölfjährige Mindestvertragsdauer unterschritten.

06.10.2005
Vorweggenommene Betriebsausgaben

Entstehen vor Beginn einer steuerfreien nebenberuflichen Tätigkeit (z.B. Übungsleiter) sogenannten vorweggenommene Betriebsausgaben, können diese Ausgaben abgezogen werden (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.07.2005 - XI R 61/04). Dies ist auch dann möglich, wenn es nicht mehr zur Ausführung der Tätigkeit kommt. Das Abzugsverbot im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen greift in diesem Falle nicht.

04.10.2005
Arbeitslosenhilfe: Lebensversicherungen sind zu verwerten

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen Empfänger von Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosengeld II), die über eine Kapitallebensversicherung verfügen, diese Versicherung grundsätzlich verwerten, wenn deren Rückkaufwert über der Freibetragsgrenze liegt. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherungssumme in wenigen Jahren fällig wird und der Rückkauf deshalb mit wesentlichen Einbußen verbunden ist. In Ausnahmefällen erfolgt eine Härtfallprüfung (BSG, Urteil vom 14.09.2005).

29.09.2005
Eintragung in Handwerksrolle erleichtert

Mit der Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen vom 29.06.2005 wurde die Eintragung in die Handwerksrolle erleichtert. Hiermit wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich künftig Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen für Technik und Gestaltung in die Handwerksrolle eintragen lassen können. Sie können sich also, sofern sie über eine der handwerklichen Meisterprüfung mindestens gleichwertige Qualifikation verfügen, ohne weiteren Qualifikationsnachweis selbständig machen.

27.09.2005
Abflusszeitpunkt bei Überweisung

Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt (Bundesfinanzhof vom 07.07.2005).

22.09.2005
Finanzierbarkeit von Pensionszusagen

Nach einem neuen BMF-Schreiben (06.09.2005) müssen die neuen Grundsätze zur Finanzierbarkeit von Pensionszusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern dann nicht angewendet werden, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Hierbei ist ein übereinstimmender Antrag der Gesellschafter und des Gesellschafters bis zur Bestandskraft des Körperschaftsteuerbescheides zu stellen.
HINWEIS:
Diese Regelung gilt nur, wenn auf eine Pensionszusage vollständig oder teilweise verzichtet wird (Tag nach der Veröffentlichung der neuen BFH-Urteile).

20.09.2005
Unterlassener Betriebsausgabenabzug bei EÜR

Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Grundstück im Umlaufvermögen kann ein Einnahmen-Überschuss-Rechner nicht später geltend machen. Wurden im Zahlungsjahr derartige Aufwendungen nicht angesetzt und ist die betreffende Veranlagung bestandskräftig, kann nicht in einem weiteren Jahr der Ansatz nachgeholt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Abzug unterblieben ist, weil fälschlicherweise davon ausgegangen wurde, dass es sich um Privatvermögen handelt (BFH vom 30.06.2005).

16.09.2005
Schriftlichkeit einer Pensionszusage

Verträge zwischen Gesellschafter und seiner GmbH sind grundsätzlich schriftlich abzufassen, vor allem dann wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer wesentlich beteiligt ist. Eine Pensionszusage ist schriftlich erteilt, wenn der Pensionsverpflichtete eine schriftliche Erklärung, mit dem Inhalt der "Pensionszusage" abgibt und der Adressat der Zusage das darin liegende Angebot nach Regeln des Zivilrechts annimmt. Für die Annahme des Angebotes reicht eine mündliche Erklärung des Pensionsberechtigten aus (BFH v. 27.04.2005, I R 75/04).

14.09.2005
Einspruch bei Rentenversicherungsbeiträgen

Zur Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sind, ergehen Einkommensteuerbescheide nunmehr mit einem Vorläufigkeitsvermerk. Trotzdem ist ein Einspruch gegen betreffende Bescheide und der Hinweis auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren (10 R 11/05) anzuraten. Der Vorläufigkeitsvermerk der Finanzverwaltung betrifft nur die Frage, ob die Doppelbesteuerung verfassungswidrig ist. Der Vorläufigkeitsvermerk greift jedoch nicht, wenn ein Gericht entscheidet, dass aus steuersystematischen Gründen Beiträge zu Rentenversicherungen als Werbungskosten statt als Sonderausgaben zu behandeln sind.

08.09.2005
Korrektur der übermittelten Lohnsteuerbescheinigung

Die OFD Erfurt weist in einem Schreiben vom 30.05.2005 darauf hin, dass die Korrektur einer elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich elektronisch vorzunehmen ist, wenn es sich dabei um die bloße Korrektur eines zunächst unrichtig übermittelten Datensatzes handelt. Der Arbeitnehmer soll dann zeitnah einen neuen Ausdruck der übermittelten Daten für die Vorlage bei seiner Einkommensteuererklärung ausgehändigt bekommen. In anderen Fällen ist eine Korrektur nur über eine Anzeige über das zuständige Betriebsstättenfinanzamt möglich (in Papierform).

06.09.2005
Doppelbesteuerung bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Verdeckte Gewinnausschüttungen werden regelmäßig erst im Rahmen von Betriebsprüfungen für vergangene Besteuerungszeiträume festgestellt. Wurden die beanstandeten Vergütungen bislang beim Gesellschafter im Rahmen einer anderen Einkunftsart erfasst, werden diese Einnahmen umqualifiziert in Kapitaleinkünfte. In der Praxis kommt es in diesen Fällen nicht zu einer Erstattung beim Gesellschafter, wenn die Einkommensteuerveranlagung des Gesellschafters bestandskräftig ist. Dies führt zu einer höheren Steuerbelastung beim Gesellschafter (ggf. Nichtanwendung des Halbeinkünfteverfahrens). Die Bundesregierung beabsichtigt hierzu eine neue gesetzliche Korrekturvorschrift, um in diesen Fällen eine Änderungsmöglichkeit zu schaffen.

01.09.2005
Grundsteuer verfassungswidrig?

Derzeit ist beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur Grundsteuer anhängig, wobei geprüft werden soll, ob die Erhebung dieser Steuer verfassungsrechtlich im Einklang steht. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer auf einen erwarteten, theoretisch erzielbaren Betrag. Das fragliche Grundstück steht nicht für die Erzielung von Einkünften zur Verfügung, wenn es zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Daher wird in diesem Fall ausschließlich die Substanz des Vermögens besteuert, was das Bundesverfassungsgericht bereits bei der Vermögensteuer als unzulässig ausgeführt hat (Az. I BvR 1644/05).

30.08.2005
1 %-Regelung: nicht im Umsatzsteuerrecht

Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass die sog. 1 %-Methode im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich nicht als geeigneter Maßstab für die Ermittlung der privaten Nutzung eines Fahrzeugs geeignet ist. Die 1 %-Regelung ist explizit nur im Einkommensteuerrecht geregelt. Im Umsatzsteuerrecht ist diese zudem nicht geeignet, weil der Entnahmewert weder die tatsächlichen Betriebskosten noch die konkreten Nutzungsverhältnisse im Einzelfall berücksichtigt.

25.08.2005
Kauf Gebrauchtwagen vom Arbeitgeber

Der Erwerb eines Gebrauchtwagens vom Arbeitgeber führt beim Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der gezahlte Kaufpreis unter dem eigentlichen Wert des Fahrzeugs angesetzt wurde. Für den maßgeblichen endgültigen Endpreis des Fahrzeugs ist auf den Preis abzustellen, der auf dem Gebrauchtwagenmarkt tatsächlich erzielt würde. Wird der Endpreis durch Schätzung ermittelt, findet die Wertermittlung durch anerkannte Marktübersichten für gebrauchte Pkw's statt (Schwacke-Liste), BFH vom 17.06.2005.

23.08.2005
Elektronische Abgabe von (Vor-)Anmeldungen

Die Oberfinanzdirektion Chemnitz hat nun folgende Aussage zur Übermittlung von (Vor-)
Anmeldungen auf elektronischem Weg getroffen:
Fälle, in denen trotz fehlender Anerkennung als Härtefall weiterhin in Papierform/Telefax abgegeben wird, können ohne Bedenken als Härtefallantrag des Unternehmers angesehen werden. Dies bedeutet, dass weitere Zwangsmaßnahmen nicht veranlasst sind. Bei Kleinstunternehmen (ICH-AG), bei denen kurzfristig mit keiner Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu rechnen ist, sind grundsätzlich als Härtefälle einzustufen.
HINWEIS:
Eine Bundesweite Anwendung wird allerdings derzeit von der Finanzverwaltung abgelehnt.

19.08.2005
Polnische Saisonarbeiter - Sozialversicherungspflicht

Wenn die Beschäftigung in Deutschland vom 1. Mai 2004 bis zum 30. Juni 2005 aufgenommen wurde, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Bei Aufnahme der Beschäftigung ab 1. Juli 2005 gelten nun neu die polnischen Rechtsvorschriften. Diese Saisonarbeiter müssen dem deutschen Arbeitgeber den Vordruck E101 aushändigen und der deutsche Arbeitgeber muss für sie in Polen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
HINWEIS:
Bei Selbständigen konnte bislang noch keine Einigung erzielt werden. Legt der polnische Saisonarbeiter keine Bescheinigung vor, gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

17.08.2005
Online-Beantragung der Umsatzsteueridentifikationsnummer

Das Bundesamt für Finanzen bietet ab sofort einen Web-Service zur Automatisierung der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer ( http://www.formulare-bmf.de/ffw/action/invoke.do?id=UStIdNr_vergabe ). Nach sofortiger Überprüfung der Angaben mit dem vorliegenden Datenbestand des Bundesamtes erhält der Antragsteller einen entsprechenden Online-Bescheid hinsichtlich der automatisierten Bearbeitung.

11.08.2005
Private Kontounterlagen bei Außenprüfung

Verzichtet der Steuerpflichtige darauf, private und betriebliche Geschäftsvorfälle über getrennte Konten abzuwickeln, handelt es sich bei dem gemischten Konto um ein betriebliches. Dies gilt selbst dann, wenn das Konto überwiegend für private Zwecke eingerichtet und verwendet wird. Die Kontoauszüge und die Kontobewegungen betreffender Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen) unterliegen damit auch der Aufbewahrungspflicht. Das Finanzamt kann im Rahmen einer Außenprüfung die Vorlage dieser Kontounterlagen verlangen (FG Saarland, Urteil vom 30.06.2005).

09.08.2005
Bürgschaftsablösung bei GmbH-Gesellschafter

Hat der betrieblich beteiligte Gesellschafter einer GmbH oder eine diesem nahestehenden Person die Bürgschaft für die Schulden der GmbH übernommen, führt diese Schuldübernahme nur zu einer verdeckten Einlage des Gesellschafters in das GmbH-Vermögen (nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung). Die Bürgschaft muss durch eine befreiende Übernahme der Hauptschuld abgelöst werden und der Freistellungsanspruch des Bürgen gegenüber der GmbH noch werthaltig sein.

05.08.2005
Vorsorgeaufwendungen beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Der Vorwegabzug bei einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann nicht zu kürzen, wenn eine GmbH den zu gleichen Teilen beteiligten Geschäftsführern jeweils die gleiche Altersversorgung zugesagt hat. Beiden Geschäftsführern steht nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs der Vorwegabzug ungekürzt zu. Da sich der Bundesfinanzhof mit diesem Urteil gegen die Auffassung der Finanzverwaltung stellt, müssen Steuerbescheide im Einspruchsverfahren offen gehalten werden (BFH vom 23.02.2005 XI R 29/03).

21.07.2005
Warengutscheine - Barlohn oder Sachbezug?

Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, stellen stets einen Sachbezug dar
(Anwendung Rabattfreibetrag möglich). Erhält ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Warengutschein, auf dem sich ein Dritter verpflichtet, einen Euro-Betrag beim Kauf seiner Ware auf den Kaufpreis anzurechnen, kommt diesem Gutschein die Funktion eines Zahlungsmittels zu. Der angegebene Betrag auf dem Gutschein ist damit als Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig zu erfassen (OFD Düsseldorf vom 07.07.2005).

19.07.2005
Kosten für öffentliche Verkehrsmittel zusätzlich zur Entfernung

Ein Arbeitnehmer kann für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die höheren Aufwendungen für die an einzelnen Tagen genutzten Verkehrsmittel voll als Werbungskosten abziehen. Dies gilt auch, wenn er für die übrigen Arbeitstage die Entfernungspauschale geltend macht (BFH vom 11.05.2005, VI R 40/04).

14.07.2005
Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2005

Zum 01.07.2005 erfolgt die Turnusmäßige Anpassung der Pfändungsfreigrenzen. Im Schnitt werden die Wert um 5,93 % angehoben. Die neuen Werte sind bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung automatisch zu berücksichtigen:

Unterhaltspflicht gegenüber Unpfändbar
ab 01.07.05 bis 30.06.05
0 Personen 989,99 EUR 939,99 EUR
1 Person 1.359,99 EUR 1.289,99 EUR
2 Personen 1.569,99 EUR 1.479,99 EUR
3 Personen 1.769,99 EUR 1.679,99 EUR
4 Personen 1.979,99 EUR 1.869,99 EUR
5 und mehr Personen 2.189,99 EUR 2.069,99 EUR

12.07.2005
Elektronische Steueranmeldungen

Für nach dem 31. Mai 2005 endende Anmeldungszeiträume muss die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen wieder elektronisch erfolgen. Die Finanzverwaltung hat die bis Ende Mai geltende Ausnahmeregelung nicht verlängert und teilt mit, dass keine Bedenken vorliegen, wonach die elektronische Abgabe nicht mit der Abgabenordnung in Einklang stehe. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlass zurückgenommen.

07.07.2005
Säumniszuschläge

Säumniszuschläge müssen nicht erlassen werden, wenn ein vorübergehender Liquiditätsengpass vorliegt, da der Steuerpflichtige sich auf die Nachzahlung einstellen konnte und es unterlassen hat, Vorsorge für die nötige Liquidität zu treffen (Finanzgericht München vom 09.03.2005, 1 K 4255/02).

05.07.2005
Lohnsteuerkarte 2006

Die Finanzverwaltung hat den Vordruck für die neue Lohnsteuerkarte 2006 bekannt gemacht. Dieser kann unter der Internetadresse www.bundesfinanzministerium.de eingesehen werden.
Von der Finanzverwaltung wurde ein Schreiben zum Muster der Lohnsteuerkarte veröffentlicht, das insbesondere auf Einzelfragen zum Ausstellungsverfahren sowie auf die Bescheinigung der Steuerklasse und die Merkmale für den Kirchensteuerabzug Stellung nimmt.

30.06.2005
Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten

Ein Steuerpflichtiger hat die Berücksichtigung von Rentenbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten beantragt, weil durch die neue Versteuerung der Alterseinkünfte ab 2005 eine Doppelbesteuerung entsteht, da die Erwerbstätigen für die nächsten Jahre nur einen Teil ihrer Rentenversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen können. Gegen die eingereichte Klage wurde Revision eingelegt, d.h. der BFH muss sich mit diesem Thema auseinandersetzen; vor allem soll die Besteuerung ab dem Jahr 2005 zufließender Alterseinkünfte grundsätzlich erfragt werden (Az. beim BFH XR 11/05).

28.06.2005
Vorsteuerabzug für Arbeitszimmer bei Ehegatten

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21.04.2005 die strengen Anforderungen zum Vorsteuerabzug aufgeweicht. Das Gericht geht davon aus, dass bei Miteigentum von Ehegatten und gewerblicher Tätigkeit nur eines Ehegatten die einzelnen Ehegatten als Leistungsempfänger anzusehen sind. Deshalb steht dem unternehmerisch tätigen Ehegatten der Vorsteuerabzug des für seine unternehmerischen Zwecke genutzten Arbeitszimmers zu. Unschädlich ist, wenn in der Rechnung die Ehegattengemeinschaft als Leistungsempfänger angegeben wird.
HINWEIS:
Das Gericht hat den Abzugsbetrag allerdings auf die Höhe des Miteigentumsanteils beschränkt.

23.06.2005
Ansparabschreibung für Existenzgründer

Ein Existenzgründer liegt vor, wenn fünf Jahre vor Beginn der neuen gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit keine derartigen Einkünfte bzw. Tätigkeiten vorgelegen haben. Wurden selbständige Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit bezogen, sind diese ebenfalls schädlich für die Existenzgründerrücklage. Schädliche Einkünfte liegen aber nach Meinung der OFD Chemnitz nicht vor, wenn die Einnahmen in vollem Umfang steuerfrei geblieben sind (z.B. wegen Ansatz der sog. Übungsleiterpauschale).

21.06.2005
Leistungszeitpunkt in der Rechnung

Der Leistungszeitpunkt muss aus der ordnungsgemäßen Rechnung hervorgehen, damit der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann. Der Leistungszeitpunkt kann sich auch aus dem Lieferschein ergeben, wobei dann aber auf der Rechnung auf den Lieferschein hingewiesen werden muss. Die Angabe eines Lieferscheindatums ohne den Hinweis, dass das Lieferscheindatum dem Leistungsdatum entspricht, reicht nicht aus.
Auch bei Barzahlung gelten die Vorschriften über die Pflichtangaben in einer Rechnung. Stimmt bei Barzahlung einer Rechnung der Zeitpunkt der Leistung mit dem Zeitpunkt der Rechnung überein, ist es erforderlich, darauf mit einem entsprechenden Satz in der Rechnung hinzuweisen.

16.06.2005
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Belgien

Für Belgien gelten seit 01.04.2005 zehnstellige Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (bisher neunstellig). Die bisher verwendete Nummer wird dabei in der Regel um eine null am Anfang ergänzt. Die bisher vergebene Nummer bleibt bis 31.12.2007 gültig, jedoch ist ab 01.04.2005 nur noch die zehnstellige Nummer zu verwenden.
HINWEIS:
Um sicher zu gehen, sollte eine Abfrage online (www.bff-online.de) durchgeführt und der Ausdruck darüber als Beleg zur Buchhaltung aufbewahrt werden.

14.06.2005
Leistungen eines Partyservices

Wenn ein Partyservice Essen und Getränke liefert und auch Geschirr und Bestecke zur Verfügung stellt, wurde bislang der allgemeine Steuersatz für die gesamte Leistung aufgrund von Dienstleistungen angenommen. Das Finanzgericht Köln entschied, dass bei geringfügigen Leistungen (Zurverfügungstellung von Geschirr und Besteck zu ca. 5 % des Rechnungsbetrages) der ermäßigte Steuersatz trotzdem anzuwenden sei. Die Begründung des Finanzgerichts war vor allem, dass die Voraussetzungen des ermäßigten bzw. vollen Steuersatzes in Bereich Partyservice derzeit nicht hinreichend geklärt seien.

10.06.2005
Online-Bankauszüge als Belege

Private Steuerpflichtige können den Ausdruck von Online-Bankauszügen verwenden, um eine Zahlung z.B. von Werbungskosten zu belegen. Bei buchführungspflichtigen Geschäftskunden gilt dies aber nicht (so eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster). Der Aufbewahrungspflicht nach der Abgabenordnung genügt der Unternehmer nur, wenn die von den Banken ausgedruckten Kontoauszüge aufbewahrt werden. Die Inhalts- und Formatierungsdaten der elektronischen Auszüge sind zusätzlich auf einem maschinell auswertbaren Datenträger zu archivieren (unveränderbar).

08.06.2005
Gemeinnützigkeit: Höchstgrenze

Ein Verein, dessen Tätigkeit in erster Linie seinen Mitgliedern zugute kommt, fördert nicht die Allgemeinheit und ist deshalb nicht gemeinnützig, wenn er den Kreis der Mitglieder durch hohe Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge klein hält. Die Aufnahmegebühren sind unschädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn sie für die im Jahr aufgenommenen Mitglieder im Durchschnitt 1.534 EUR nicht übersteigen. Bei der Durchschnittsberechnung müssen Aufwendungen für den Erwerb von Geschäftsanteilen einer KG mit Ausnahme Agio's nicht als zusätzliche Aufnahmegebühr behandelt werden, weil insoweit eine Vermögensumschichtung vorliegt.

02.06.2005
Direktversicherungen: Erklärung bis 30.06.2005!

Ab 2005 können Direktversicherungen grundsätzlich nicht mehr pauschal besteuert werden, es sei denn, der Arbeitnehmer erklärt schriftlich bis zum 30.06.2005 den Verzicht auf die Neuregelung. Damit ist für Altverträge die weitere Pauschalierungsmöglichkeit gegeben. Das hat den Vorteil, dass spätere Auszahlungen steuerfrei (Kapitalauszahlungen) oder aber Rentenzahlungen mit einem niedrigeren Ertragsanteil versteuert werden können.
HINWEIS:
Hat der Arbeitgeber die Pauschalsteuer selbst getragen, also nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt, kann der Verzicht auch ohne schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers unterstellt werden.

31.05.2005
Vorläufige Steuerfestsetzungen

Die "Vorläufigkeitsliste" in Steuerbescheiden wurde um einen weiteren Tatbestand ergänzt: Haushaltsbegleitgesetz 2004. Ab dem Veranlagungszeitraum 2004 sind hiervon sämtliche Vorschriften betroffen, die aufgrund der Gegenfinanzierung der gesenkten Steuersätze erforderlich waren, z.B. Arbeitnehmerpauschbetrag, Bewirtungskosten, Geschenke usw. Ebenfalls umstritten ist die Regelung, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages eine steuerfreie Aufwandspauschale erhalten, während Steuerpflichtige diesbezügliche Aufwendungen im Einzelnen nachweisen müssen. Da inzwischen ein Verfahren beim Bundesfinanzhof hierzu anhängig ist, wird ab sofort ein Vorläufigkeitsvermerk in den Steuerbescheiden aufgenommen.

27.05.2005
Kindergeldberechnung verfassungswidrig!

Die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag für die Gewährung des Kindergeldes verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.01.2005 ist sowohl bei den Bezügen als auch bei den Einkünften gleich zu verfahren. Hat also das Kind Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit, ist beim Ansatz der Einkünfte für Zwecke des Kindergeldes der Anteil der Sozialversicherung abzuziehen.

24.05.2005
Vorsteuervergütung: Anschriften der Erstattungsbehörden

Die Anschriften der zentralen Erstattungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten sowie in verschiedenen Drittländern können online abgefragt werden. In der Rubrik "zentral zuständige ausländische Behörden für die Vergütung der Umsatzsteuer" werden unter der Internetadresse http://www.bff-online.de die jeweils zuständigen Behörden bekannt gegeben.
HINWEIS:
Für die Vergütung von Umsatzsteuer sind Ausschlussfristen einzuhalten (in vielen Ländern bis zum 30.06. des folgenden Jahres).

20.05.2005
Kindergeld: vorübergehender 400-EUR-Job

Ein volljähriges Kind unter 27 Jahren ist auch dann als Kind zu berücksichtigen, wenn es sich um einen Studienplatz beworben hat und bis zur Aufnahme des Studiums eine geringfügige Beschäftigung ausübt. Der Kindergeldanspruch entfällt allerdings, wenn das Kind einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.
HINWEIS:
Die bezogenen Einkünfte aus dem 400-EUR-Job dürfen neben weiteren Einkünften und Bezügen nicht zum Überschreiten des Jahresgrenzbetrags von 7.680 EUR und somit zum Wegfall der kindbedingten Steuervergünstigungen führen.

05.04.2005
100 % Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten!

Der Bundesfinanzhof hat nun die Meinung des Finanzgerichtes München bestätigt, wonach aus Bewirtungskosten der volle Vorsteuerabzug möglich ist. Der Steuerpflichtige kann sich auf das ihm günstigere Gemeinschaftsrecht berufen, das einen 100 %igen Vorsteuerabzug vorsieht. Das Urteil vom 10.02.2005 wurde nun veröffentlicht und ist deshalb auch entsprechend anwendbar (V R 76/03).
HINWEIS:
Damit kann seit Einführung der Beschränkung (ab 01.04.1999) der 100 %ige Vorsteuerabzug auch ggf. rückwirkend beantragt werden.

31.03.2005
Sechs-Wochen-Frist für die Entgeltfortzahlung

Wenn ein Mitarbeiter im ruhenden Arbeitsverhältnis kurz vor der Rückkehr ins Unternehmen erkrankt, beginnt der Sechs-Wochen-Zeitraum für die Entgeltfortzahlung mit der tatsächlichen Arbeitsverhinderung infolge der Krankheit. So lange das Arbeitsverhältnis ruht, ist ein Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet; er kann daher auch nicht infolge von Krankheit fehlen. Deshalb ist eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit für ein ruhendes Arbeitsverhältnis unerheblich. Für den Sechs-Wochen-Zeitraum ist daher der Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis wieder aufnimmt.

29.03.2005
Ist Besteuerung von Vereinen geplant?

Das Finanzministerium nimmt zu mehreren Presseberichten Stellung, die eine künftige umsatzsteuerliche Versteuerung von Mitgliedsbeiträgen vorsieht:
So sollen Fördervereine grundsätzlich nicht betroffen sein. Auch Sportvereine sollen nicht verpflichtet werden, grundsätzlich Umsatzsteuer auf die Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
Bei anderen Vereinen werde noch geprüft, ob die Mitgliedsbeiträge auch hier umsatzsteuerbefreit bleiben können. Dies ist vor allem abhängig davon, ob die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2003 grundsätzlich in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

24.03.2005
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2004

Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung waren verpflichtete, die Lohnsteuerbescheinigungen 2004 nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz bis spätestens 28. Februar 2005 an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermitteln. Die Finanzverwaltung nimmt auch über den 28. Februar 2005 hinaus noch elektronische Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2004 an. Begründung dafür ist, dass die technischen Vorgaben auch seitens der Finanzverwaltung zum Teil nicht fristgerecht vorgelegen hätten.
Die Finanzverwaltung weist daraufhin, dass nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung eine Änderung des Lohnsteuerabzugs nicht mehr zulässig und ggf. beim Betriebsstättenfinanzamt anzuzeigen ist.

22.03.2005
Betrieb von Geldspielautomaten ist umsatzsteuerfrei

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist der Betrieb von Geldspielautomaten durch Unternehmer umsatzsteuerfrei, weil die Veranstaltung oder der Betrieb gleicher Tätigkeiten in zugelassenen öffentlichen Spielbanken ebenfalls steuerfrei zu behandeln ist. Glücksspiele mit Geldeinsatz sind nach der Europäischen Vorgabe damit immer umsatzsteuerlich steuerfrei zu behandeln. Eine zeitliche Begrenzung für die Anwendung des EuGH-Urteils ist ausdrücklich ausgeschlossen (EuGH vom 17.02.2005 – Rs. C – 453/02, C -462/02).

15.03.2005
Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung

Aufgrund einer parlamentarischen Anfrage zur betrieblichen Altersvorsorge wurde Folgendes zur Auskunft gegeben:
Ist es im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge auf Basis der aktuellen Gesetzeslage zulässig, einen Tarif zur ausschließlichen Absicherung geometrischer Risiken ohne ergänzenden Kapitalaufbau (z.B. selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) im Rahmen der versicherungsförmigen Lösung abzuschließen?
Dies wurde bejaht; Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist aber, dass die Auszahlung der zugesagten Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung vorgesehen ist.

14.03.2005
Kontenabfrage und Bankgeheimnis

Die Finanzverwaltung führt wegen einer parlamentarischen Anfrage zum Kontenabruf ab dem 01.04.2005 durch die Finanzämter Folgendes aus:
Ein Kontenabruf wird nur anlassbezogen und zielgerichtet erfolgen. Im Einzelfall wird davon Gebrauch gemacht, wenn der Abruf im Verhältnis steht und erforderlich ist. Das Bundesamt für Finanzen wird sicher stellen, dass ab 01.04.2005 Kontenabrufe für die Finanzämter durchgeführt werden können und damit den Gesetzesauftrag Rechnung getragen werden kann.

10.03.2005
Aufteilung des Erstattungsbetrages bei Ehegatten

Ergibt sich aus der Steuerfestsetzung gegenüber Ehegatten ein Erstattungsanspruch, so steht dieser demjenigen Ehegatten zu, der die zu erstattende Steuer an das Finanzamt gezahlt hat bzw. auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Es handelt sich bei dem Steuererstattungsanspruch um einen Betrag, der zwischen den Ehegatten nur einmal und dabei einheitlich aufgeteilt werden kann. Die Grundsätze zum Aufteilungsbescheid sind anzuwenden (Antrag). Einbehaltene Lohnsteuerbeträge gelten vom jeweiligen Arbeitnehmer – Ehegatten als geleistet.

08.03.2005
KfW - Studienkredite

Die KfW arbeite zurzeit an der Einführung eines flächendeckenden Studienkreditsangebots und will es möglich zum Wintersemester 2005/2006 auf den Markt bringen. Studierende sollen so ihren Lebensunterhalt bestreiten und sich voll auf das Studium konzentrieren können. Die KfW will den Studienkredit unabhängig von der Einführung von Studiengebühren anbieten. Die Rückzahlungen sollen einkommensabhängig und die Belastungen vertretbar sein. Eine soziale Komponente für Härtefälle sowie Anreize für überdurchschnittliche Studienleistungen sind geplant.

04.03.2005
Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers

Wenn eine GmbH eine Feier anlässlich des 50. Geburtstages ihres Gesellschafter-Geschäftsführers ausrichtet, sind diese Aufwendungen regelmäßig dem „Privatbereich“ zuzuordnen. Dies gilt auch dann, wenn überwiegend Mitarbeiter und teilweise auch Geschäftsfreunde eingeladen sind. Im vom BFH zu entscheidenden Fall waren insgesamt 2.650 Personen geladen, überwiegend Mitarbeiter und Geschäftsfreunde.
Das Gericht sah auch die Größe der Veranstaltung nicht als Grund an, keine „persönliche“ Feier zu unterstellen. Die Aufwendungen wurden als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert.

02.03.2005
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

Bei Gebäuden, die teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei sind, gilt hinsichtlich des Vorsteuerabzugs Folgendes:
· Vorsteuerbeträge, die direkt dem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudeteil zugeordnet werden können, sind voll abzugsfähig.
· Vorsteuerbeträge, die dem steuerfrei vermieteten Gebäudeteil zugeordnet werden können, sind nicht abziehbar.
· Vorsteuerbeträge, die das gesamte Gebäude betreffen (z.B. Dach- oder Fasadenreparatur), können anteilig abgezogen werden.
Als Aufteilungsmaßstab ist regelmäßig das Verhältnis der tatsächlichen Nutzflächen anzuwenden.

24.02.2005
Vorauszahlungen auch bei Lohnsteuerabzug

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist die Festsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung auch dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dass ein Arbeitnehmer neben dem monatlichen Lohnsteuereinbehalt ggf. vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu leisten hat, stellt keinen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Gleichheitsgebots dar. Im vorliegenden Fall führte die Wahl der getrennten Veranlagung regelmäßig zu Steuernachzahlungen.

22.02.2005
Wechsel von Soll- auf Istbesteuerung

Der Finanzausschuss hat es abgelehnt, zum jetzigen Zeitpunkt die Umsatzbesteuerung von der Soll- auf eine Istbesteuerung umzustellen. Nach den Vorstellungen der Regierung sollte der Vorsteueranspruch erst dann entstehen, wenn die Rechnung bezahlt wurde (Istbesteuerung). Ggf. sollte ein Testat eines Steuerberaters als Grundlage für die Vorsteuererstattung anerkannt werden. Bis zur Jahresmitte werden Studien in Auftrag gegeben, wie das neue System ggf. durch eine entsprechende Kontrolle auch erfolgversprechend umgesetzt werden kann.

17.02.2005
Meldepflichten für Familienangehörige

Ab sofort müssen Anstellungsverhältnisse mit Ehegatten oder sonstigen nahen Angehörigen und Gesellschafter-Geschäftsführern auf den Vordruck „Meldung zur Sozialversicherung“ in einem Statusfeld besonders gekennzeichnet werden. Die Krankenkasse ist dann verpflichtet, bei der BfA eine auch für die Arbeitslosenhilfe bindende Klärung der Versicherungspflicht herbeizuführen. Wer Sicherheit für bestehende Arbeitsverhältnisse wünscht, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Vor allem im Falle der Arbeitslosigkeit ist eine rechtzeitige Absicherung wichtig, weil dann mitarbeitende Familienangehörige als tatsächliche Arbeitnehmer überprüft werden, ob sie zur Abführung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung verpflichtet waren.

16.02.2005
Neues Formular

Die Finanzverwaltung hat nun das neue Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bekannt gegeben. Es kann unter www.bundesfinanzministerium.de eingesehen werden. Das neue Formular ist ab 2005 zu verwenden und soll das für 2004 schon vorgesehene Formular vereinfacht und übersichtlicher gestaltet ersetzen.

15.02.2005
Aufgabegewinn für beruflich genutzte Räume im Einfamilienhaus

Erwerben Ehegatten jeweils zur Hälfte ein Einfamilienhaus und nutzt einer der beiden Ehegatten Räume dieses Hauses für betriebliche Zwecke, führt dies nicht dazu, dass der hälftige Miteigentumsanteil des nichtunternehmerisch tätigen Ehegatten zum Betriebsvermögen gehört. Auch die Tatsache, dass die Aufwendungen für das teilweise nicht zum Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgut als Betriebsausgaben abgezogen worden sind, führt nicht dazu, dass das Wirtschaftsgut insoweit steuerverhaftet ist. Bei späterer Aufgabe des Betriebes ist nur der Teil des betrieblich tätigen Ehegatten für den Aufgabegewinn einzurechnen.

11.02.2005
Betriebliche Altersvorsorge: Alt- oder Neuvertrag?

Kapitalauszahlungen aus Lebensversicherungen sind noch steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde und das Kapital frühestens nach zwölf Jahren ausbezahlt wird. Wurden bei Vertragsabschluss Beitragsanpassungen vereinbart, liegt ein begünstigter Altvertrag vor, wenn die Erhöhung pro Jahr 20 % des bisherigen Beitrages nicht übersteigt. Zusätzlich darf die jährliche Beitragserhöhung nicht mehr als 250 EUR betragen bzw. der Jahresbeitrag bis zum fünften Jahr der Vertragslaufzeit auf nicht mehr als 4.800 EUR angehoben werden.

10.02.2005
Elster-Formular: Server überlastet

Aufgrund der erstmaligen Übermittlung der elektronischen Lohnsteueranmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen kam es zur Überlastung des Finanzamtsservers. Eine Übertragung war am 09.02. bzw. ist am 10.02. unter Umständen nicht möglich. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass eine Übermittlung in den folgenden Tagen ohne Verspätungszuschlag möglich ist (Meldung der OFD Düsseldorf und OFD München).

09.02.2005
Checkliste zur Online-Steueranmeldung

1. Programm besorgen: Die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Lohnsteueranmeldung funktioniert mit zahlreichen Buchführungsprogrammen oder mit dem kostenlosen Programm der Finanzverwaltung „Elster-Formular“.
2. Anmeldung abschicken: Die Teilnahmeerklärung muss unterschrieben an das zuständige Finanzamt weitergeleitet werden.
3. Probleme bei der Technik: Besitzer von MAC- und Linux-Systemen bleiben bei der elektronischen Voranmeldung außen vor.
4. Bei offenen Fragen und Problemen sollte man sich mit der Finanzverwaltung in Verbindung setzen oder Hilfe suchen unter www.elster.de.

03.02.2005
Sachbezüge bei Geldleistungen

Lohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung sind Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Deshalb kann auch die Freigrenze keine Anwendung finden. Im Urteilsfall des Bundesfinanzhofs wurde vom Arbeitgeber ein Zuschuss für den Besuch von Fitnessclubs gezahlt. Es liegen Lohnzahlungen vor, die Zweckbindung der Zahlung ist nach Meinung des BFH nebensächlich.

01.02.2005
Abfrage von Umsatzsteueridentifikationsnummern

Ausländische Unternehmer können hinsichtlich ihrer Identität durch eine Online-Anfrage beim Bundesamt für Finanzen überprüft werden. Nunmehr kann auch eine sog. qualifizierte Anfrage durchgeführt werden, wobei das Ergebnis der Anfrage unmittelbar angezeigt wird. Von dieser Anfrage kann ein Bildschirmausdruck angefertigt werden, der wiederum in den Unterlagen aufzubewahren ist, damit vor allem später dem Finanzamt gegenüber die Existenz des ausländischen Unternehmers nachweisbar bleibt (www.bff.bund.de).

27.01.2005
Damnum nur noch bei 5-jähriger Zinsbindungsfrist

Die bei Immobilienfinanzierung früher üblichen Damnen können seit Jahresbeginn nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Zinsbindungsfrist des Darlehens max. 5 Jahre beträgt. Immobilienbesitzer können damit derartige Aufwendungen nicht mehr als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften ansetzen (Änderungen durch das EURLG).

25.01.2005
Gewerbeabmeldung - Betriebsaufgabeerklärung

Die Gewerbeabmeldung ist bei der Beurteilung der Betreibsaufgabe zwar als Indiz heranzuziehen, führt aber nicht zwingend zur Annahme einer Betriebsaufgabe. Die Betriebsaufgabeerklärung muss mit dem Bewusstsein abgegeben worden sein, dass in Folge der Erklärung die stillen Reserven versteuert werden müssen.
HINWEIS:
Die Vermietung bzw. Verpachtung eines Betriebes führt allein noch nicht zur Betriebsaufgabe.

20.01.2005
Praxisgebühr als außergewöhnliche Belastung

Seit dem 01.01.2004 wird für die ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Versorgung eine Praxisgebühr von 10,00 EUR im Kalendervierteljahr erhoben. Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden handelt es sich bei der Praxisgebühr um zusätzliche Krankheitskosten und damit um außergewöhnliche Belastungen.
Der Ansatz von Krankheitskosten ist um die sog. zumutbare Eigenbelastung zu kürzen, deshalb wird sich die Praxisgebühr nur im Zusammenhang mit anderen angefallenen Krankheitskosten auswirken.

18.01.2005
Rechnung – Verweis auf Lieferschein

Die Finanzverwaltung hat bestätigt, dass das Leistungsdatum auch aus dem Lieferschein hervorgehen kann. Wenn das Ausstellungsdatum des Lieferscheins den Leistungszeitpunkt richtig wieder gibt, ist auch folgender Hinweis auf der Rechnung oder auf dem Lieferschein ausreichend:
„Das Datum des Lieferscheins entspricht dem Leistungszeitpunkt“.
Für die Angabe des Leistungszeitpunkts kann also jetzt alternativ auf das Rechnungsdatum oder das Datum des Lieferscheins Bezug genommen werden.

14.01.2005
Vereinfachtes Verfahren bei Spenden für Flutkatastrophe

Für alle Spenden an die großen Hilfsorganisationen der freien Wohlfahrtsverbände, die wegen der Flutkatastrophe in Südasien auf einem Sonderkonto mit dem Stichwort „Seebeben-Katastrophe“, „Seebeben“ o.ä. gemacht werden, reicht der Kontoauszug oder der Bareinzahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt aus. Die Finanzämter akzeptieren auch Spenden an Organisationen die die Spenden nur treuhänderisch einsammeln und dann selber an Hilfsorganisationen weiterleiten. Auch hier gilt der vereinfachte Spendennachweis.
HINWEIS:
Der vereinfachte Spendenabzug wird für alle Spenden gelten, die bis zum 30.06.2005 im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Südasien gemacht werden.

12.01.2005
Umsatzsteuerliche Behandlung der Mautgebühr

Spediteure haben die Benutzung von Autobahnen eine Mautgebühr zu entrichten. Die Gebühr ist nicht mit Umsatzsteuer belastet, ein Vorsteuerabzug für die Spediteure ergibt sich soweit nicht.
Da die Spediteure die Mautgebühr auf ihre Kunden abwälzen, erhöht sich dadurch das Gesamtentgelt für die Beförderungsleistung. Folglich unterliegt der insgesamt berechnete Betrag der Umsatzbesteuerung. Ein durchlaufender Posten ist nicht gegeben.
Der Umstand, dass die Spediteure die Mautgebühr in ihren Rechnung gesondert aufführen, führt zu keinem anderen Ergebnis. Sie legen damit ihren Kunden lediglich rechnerisch dar, wie sich der Preis für die Beförderungsleistung zusammensetzt.

07.01.2005
Neuerungen 2005

Das Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien wurde verabschiedet. Die meisten Änderungen treten zum 01.01.2005 in Kraft. Vor allem bei der Vorsteuerberichtigung sind erhebliche Neuerungen verabschiedet worden. In diesem Zusammenhang wurden auch die Bagatellgrenzen für die Vornahme der Berichtigung erhöht, d.h. dass viel mehr Fälle in die jährliche Berichtigung fallen als bisher.
HINWEIS:
Eine Berichtigung der Vorsteuer ist immer dann gegeben, wenn sich die Verhältnisse für den Vorsteuerabzug ändern, z.B. statt steuerpflichtigen Umsätzen werden nun auch steuerfreie oder insgesamt steuerfreie Umsätze ausgeführt.

05.01.2005
Lohnsteuerkarte 2004

Durch die Neuregelungen für die elektronische Lohnssteuerbescheinigung erhält der Arbeitnehmer nunmehr grundsätzlich einen Ausdruck der übermittelten Bescheinigung ausgehändigt. Deshalb wird die Lohnsteuerkarte 2004 nicht mehr an den Arbeitnehmer ausgehändigt. Diese verbleibt beim Arbeitgeber, wobei eine Aufbewahrungspflicht grundsätzlich nicht besteht (also nur freiwillige Aufbewahrung).
Wurde der Arbeitgeber im Jahr 2004 gewechselt oder hat einer der Arbeitgeber nicht die Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung, ist die Lohnsteuerkarte weiterhin an den Arbeitnehmer herauszugeben.

2005 2006 2007 2008