News 2006 (mit freundlicher Unterstützung vom b.b.h.)

27.12.2006
Neue Fristen bei Scheckzahlung

Bei Scheckzahlung von Lohn- und Umsatzsteuer tritt eine Verschärfung ein. Bis 31.12.2006 galt bereits mit der Hingabe des Schecks die Zahlung als bewirkt. Durch eine Neuregelung gilt als Zahlungszeitpunkt bei Hingabe oder Übersendung von Schecks der dritte Tag nach dem Tag des Eingangs. Die Regelung greift erstmals, wenn ein Scheck nach dem 31.12.2006 bei der Finanzbehörde eingegangen ist.

20.12.2006
Abgeltungssteuer ab 2009

Durch die Einführung einer anonymen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) will die Bundesregierung ab dem 01.01.2009 an die internationale Entwicklung anschließen. Hierdurch soll die Attraktivität Deutschland als Kapitalanlageland gestärkt und der Kapitalabfluss ins Ausland gebremst werden. Steuerpflichtige mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz können ihre Kapitalwerte zu ihren Gunsten in der Veranlagung berücksichtigen lassen.

19.12.2006
Haushaltsnahe Dienstleistungen – auch bei Reparaturen an Geräten

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Haushaltsnahen Dienstleistungen bringt einige positive Überraschungen. So gehören zu den ab 2006 steuerlich geförderten Handwerkerleistungen u.a. auch die Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC) oder Kontrollaufwendungen wie Schornsteinfegerleistungen. Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen gehören ebenfalls zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen.

HINWEIS:
Auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Anteil der Aufwendungen beim jeweiligen Eigentümer als Steuerermäßigung möglich.

15.12.2006
Eckpunkte eines neuen Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts verabschiedet

Im Januar/Februar 2007 soll im Kabinett folgendes eingebracht werden:
• Neuer Abzug von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 300 EUR (20 Zeitstunden monatlich).
• Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 2.100 EUR.
• Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug auf 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte.
• Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen von gemeinnützigen Körperschaften auf 35.000 EUR Einnahmen im Jahr.
• Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen.
• Zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag.
• Haftung für unrichtige Zuwendungsbestätigungen auf 30 % der Zuwendung.
Die Änderungen sollen noch rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten und im Spendenrecht zu einem generellen Bürokratieabbau beitragen.

12.12.2006
Stichtag für Altersteilzeitverträge: 31.12.2006

Entgegen der allgemeinen Erwartung ist der Stichtag für den Abschluss von Altersteilzeitverträgen nicht auf den Tag des Kabinettsbeschlusses, den 29.12.2006 gelegt, sondern auf den 31.12.2006 verschoben worden. Durch diese Fristverlängerung haben Arbeitnehmer noch bis Ende des Jahres Zeit, sich noch für eine Altersteilzeit zu entscheiden. In diesem Fall ist die Inanspruchnahme einer Altersrente für langjährig Versicherte für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1954 abschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr und mit Abschlägen auch vorzeitig möglich.

05.12.2006
Übungsleiterpauschale wird erhöht

Insbesondere zur Förderung von Betreuungs- und Pflegeleistungen soll auch die Erhöhung der Übungsleiterpauschale ab 2007 beitragen. Es ist geplant, den steuerfreien Betrag von derzeit 1.848 EUR auf künftig 2.100 EUR im Jahr anzuheben. Die endgültige Beschlussfassung wird erst in den ersten Monaten des Jahres 2007 erfolgen, die dann rückwirkend zum 01.01.2007 den erhöhten Betrag zur Anwendung bringt.

30.11.2006
Grenzwerte für die Sozialversicherung ab 01.01.2007

Westdeutschland
Beitrag vom Arbeitsentgelt 2007/2006
Rentenversicherung 19,9 %/19,5 %, Arbeitslosenversicherung 4,5 %/6,5 %, Krankenversicherung je nach Krankenkasse unterschiedlich Pflegeversicherung 1,7 %/1,7 %
Beitragsbemessungsgrenzen monatlich 2007/2006
Rentenversicherung 5.250,00 EUR/5.250,00 EUR, Arbeitslosenversicherung 5.250,00 EUR/5.250,00 EUR, Krankenversicherung 3.562,50 EUR/3.562,50 EUR, Pflegeversicherung 3.562,50 EUR/3.562,50 EUR
Beitragsbemessungsgrenzen jährlich 2007/2006
Rentenversicherung 63.000 EUR/63.000 EUR, Arbeitslosenversicherung 63.000 EUR/63.000 EUR, Krankenversicherung 42.750 EUR/42.750 EUR, Pflegeversicherung 42.750 EUR/42.750 EUR

Ostdeutschland
Beitrag vom Arbeitsentgelt 2007/2006
Rentenversicherung 19,9 %/19,5 %, Arbeitslosenversicherung 4,5 %/6,5%, Krankenversicherung je nach Krankenkasse unterschiedlich, Pflegeversicherung 1,7 %/1,7 %
Beitragsbemessungsgrenzen monatlich 2007/2006
Rentenversicherung 4.550,00 EUR/4.400,00 EUR, Arbeitslosenversicherung 4.550,00/4.400,00 EUR, Krankenversicherung 3.562,50 EUR/3.562,50 EUR, Pflegeversicherung 3.562,50 EUR/3.562,50 EUR
Beitragsbemessungsgrenzen jährlich 2007/2006
Rentenversicherung 54.600 EUR/52.800 EUR, Arbeitslosenversicherung 54.600 EUR/52.800 EUR, Krankenversicherung 42.750 EUR/42,750 EUR, Pflegeversicherung 42.750 EUR/42.750 EUR

28.11.2006
Sachbezugswerte 2007

Freie Verpflegung:
Monatlich 2007: 205,00 EUR, 2006: 202,70 EUR; täglich (1/30) 2007: 6,82 EUR, 2006: 6,75 EUR

Davon Frühstück:
Monatlich 2007: 45,00 EUR, 2006: 44,30 EUR; täglich (1/30) 2007: 1,50 EUR, 2006: 1,48 EUR

Mittag-, Abendessen jew.:
Monatlich 2007: 80,00 EUR, 2006: 79,20 EUR; täglich (1/30) 2007: 2,66 EUR, 2006: 2,64 EUR

Freie Unterkunft alte Bundesländer:
Monatlich 2007: 198,00 EUR, 2006: 196,50 EUR; Täglich 2007: 6,60 EUR, 2006 6,53 EUR

Freie Unterkunft neue Bundesländer:
Monatlich 2007: 192,06 EUR, 2006: 182,00 EUR; Täglich 2007: 6,40 EUR, 2006: 6,06

Freie Wohnung pro m², alte Bundesländer:
Ausstattung normal 2007: 3,45 EUR, 2006: 3,40 EUR; Ausstattung einfach 2007: 2,80 EUR, 2006: 2,75 EUR

Freie Wohnung pro m², neue Bundesländer:
Ausstattung normal 2007: 3,35 EUR, 2006: 3,15 EUR; Ausstattung einfach 2007: 2,72 EUR, 2006: 2,65 EUR

21.11.2006
Bewertung geldwerter Vorteile bei Jahreswagen

Erhält ein Arbeitnehmer verbilligt Waren (z.B. Jahreswagen) die sein Arbeitgeber herstellt oder vertreibt, muss er den geldwerten Vorteil grundsätzlich als Lohn versteuern. Für dessen Berechnung gibt es 2 Methoden, zwischen denen der Arbeitnehmer grundsätzlich wählen kann. Er kann den um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreis am Abgabeort ansetzen. Er kann stattdessen von dem Preis ausgehen, zu dem die Ware fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird. Für die zweite Bewertungsmethode kommt ein Bewertungsabschlag in Höhe von 4 % des Angebotspreises und ein Rabattfreibetrag von bis zu 1.080 Euro in Betracht.

15.11.2006
Haftung für Sozialversicherungsbeiträge bei Minijobs

Nach einer aktuellen Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts vom 21.08.2006 schützt die Unkenntnis über mehrere Minijobs ihrer Beschäftigten Arbeitgeber nicht vor nachträglichen Zahlungen an die Sozialversicherung. Dies betrifft vor allem Fälle, die durch Zusammenrechnung von mehreren Minijobs in die Versicherungspflicht eintreten. Das Gericht weist darauf hin, dass seit dem 01.04.2003 die Versicherungspflicht grundsätzlich erst mit Bekanntgabe durch die Einzugstelle umzusetzen ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat, den Sachverhalt für die versicherungsrechtliche Beurteilung aufzuklären.

HINWEIS:
Arbeitgeber sollten deshalb bei Beginn der Beschäftigung schriftlich abfragen, ob der Arbeitnehmer bereits bei einem anderen Arbeitgeber geringfügig oder versicherungspflichtig beschäftigt ist.

14.11.2006
Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform

Am 02.11.2006 wurden die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform durch eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe festgelegt:
• Senkung der Steuerbelastung von Körperschaften von rund 9 Prozentpunkte auf 29,83 % (Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 15 %).
• Einführung einer Zinsschranke, d.h. der Saldo aus Zinseinnahmen und Zinsausgaben soll nur hinzugerechnet werden, wenn die verbleibenden Zinskosten 1 Mio. übersteigen.
• Gewinne großer Personengesellschaften sollen mit 28,25 % besteuert werden.
• Senkung der Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 %; der Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wird abgeschafft; der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer soll auf das 3,8fache erhöht werden.
• Die degressive AfA soll entfallen.
• Der Rücklagenhöchstbetrag bei Ansparabschreibungen soll auf 200.000 EUR erhöht werden.
• Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sollen ab 2009 einheitlich mit 25 % besteuert werden (Abgeltungssteuer).
Die Unternehmenssteuerreform soll zum 01.01.2008 umgesetzt werden, während die Abgeltungssteuer erst ab 2009 kommen soll.

03.11.2006
Steuerfreiheit der Abgeordnetenpauschale?

Mit Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21.09.2006 wird das Finanzministerium aufgefordert, dem laufenden Verfahren beizutreten und zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit der Amtsausstattung und der Kostenpauschale für Abgeordnete Stellung zu nehmen. In Gestalt von insgesamt zehn Fragen umreißt der Beschluss das vollständige Programm, das in dem anhängigen Verfahren zur Prüfung ansteht. Die Fragen münden in dem Kernproblem, ob sich der Normalbürger in die Begünstigungen einklagen kann (etwa aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

31.10.2006
Existenzgründereigenschaft – „Ansparrücklage“

Geringfügige Gewinneinkünfte aus Beteiligungen an Mitunternehmerschaften sind nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 02.08.2006 bei der Beurteilung der Existenzgründereigenschaft unbeachtlich. Geringfügigkeit nimmt das Gericht auch an, wenn der Betreffende an mehreren Mitunternehmerschaften von jeweils weniger als 1 % beteiligt ist. Auf die Höhe und die Art der Gewinneinkünfte kommt es nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht an.

26.10.2006
Elektronische Datenübermittlung bei USt-Vergütung und zusammenfassender Meldung

Um Anträge zur Umsatzsteuervergütung für ausländische Unternehmen schneller bearbeiten zu können, ist ein neues Antragsformular auf dem Formular-Server der Bundesfinanzverwaltung verfügbar. Die Antragsdaten können jetzt online übermittelt werden (Rubrik „Online-Datentransfer“). Außerdem wurde das Formular für die zusammenfassenden Meldungen aktualisiert. Unternehmen, die noch vom ehemaligen Bundesamt für Finanzen eine Teilnehmernummer erhalten haben, können diese auch weiterhin verwenden.

24.10.2006
Vordruck „Anlage EÜR“ für 2006

Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21.09.2006 hat die Behörde die Vordruckversion 2006 der Anlage EÜR für die Einnahmenüberschussrechnung zum Kalenderjahr 2006 bekannt gemacht. Im Kalenderjahr 2005 verzichtet die Finanzverwaltung auf die Vorlage des Vordrucks (keine Anforderung, wenn nicht der Steuererklärung beigefügt). Ab dem Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr 2006 ist dieser Vordruck nach derzeitigem Rechtsstand aber verpflichtend einzureichen.

28.09.2006
Gemischt veranlasste Reisen – Kostenaufteilung?

Bei gemischt veranlassten Reisen sind nach dem Beschluss des Bundesfinanzhof vom 20.07.2006 auch die Kosten der An- und Abreise grundsätzlich eindeutig abgrenzbare, beruflich/betrieblich veranlasste Aufwendungen, bei denen in der Regel eine sachgerechte Aufteilung nach objektiven Maßstäben möglich ist. Da dies ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist, wurde die Frage dem großen Senat des Bundesfinanzhofs zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

26.09.2006
Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuerreform verzögert sich

Nun ist aus dem Bundesfinanzministerium zu hören, dass ein Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuerreform erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung von Geld- und Immobilienvermögen vorgelegt werden soll. Dennoch wollen einige Koalitionspolitiker am ursprünglich geplanten Stichtag 1. Januar 2007 festhalten. Dies schafft eine Planungsunsicherheit für die Übergabe von Vermögen, da ein Inkrafttreten der geplanten Neuerungen zum 01.01.2007 damit noch unklar ist.

22.09.2006
Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist

Der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung ist bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahres zu stellen. Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes darüber eingeholt, ob diese Ausschlussfrist mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zwischenzeitlich wurde die Frist als unvereinbar angesehen. Sollte die Steuererklärung verspätet beim zuständigen Finanzamt eingehen, empfiehlt es sich auf die Verfassungswidrigkeit der Frist hinzuweisen.

21.09.2006
Anforderungen an Handwerkerrechnungen bei Haushaltsnahen Dienstleistungen

Nach der Oberfinanzdirektion Koblenz bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Gesamtrechnungsbetrag für eine Leistung mit Material wie folgt ergänzt wird: „Im Rechnungsbetrag in Höhe von ... sind Materialkosten in Höhe von ... brutto enthalten“. Begünstigt sind nur die Dienstleistungen selbst, nicht der Materialanteil. Ist es offensichtlich, dass die Rechnung einen erkennbar zu niedrig ausgewiesenen Materialanteil enthält, kann das Finanzamt den Aufteilungsmaßstab im Wege der Schätzung entsprechend abändern.

14.09.2006
Mit Minijob Riesterzulage sichern!

Durch die ab dem 01.07.2006 geregelten Minijobs ergeben sich lukrative Überlegungen. Da die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers bei der Rentenversicherung auf 15 % erhöht wurden, ergibt sich ein geringerer Aufstockungsbetrag beim Arbeitnehmer (4,5 %). Durch den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit, den der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklären muss, kann zum Einen ein Rentenanspruch erreicht werden. Zusätzlich bietet sich dem Arbeitnehmer durch Aufstockung die Möglichkeit, die Riesterförderung in Anspruch zu nehmen. Dies kostet dem Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag von 18 EUR (4,5 % aus 400 EUR).

12.09.2006
Umstellung auf Ist-Versteuerung

Ab dem 01.07.2006 ist für die Ist-Versteuerung die Umsatzgrenze in den alten Bundesländern von 125.000 EUR auf 250.000 EUR erhöht worden. Nach einem Erlass der Finanzverwaltung kann ausnahmsweise mit Wirkung vom 01.07.2006 die Anwendung der Ist-Versteuerung beantragt werden, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im Jahr 2005 mehr als 125.000 EUR, aber nicht mehr als 250.000 EUR betragen hat. Die rückwirkende Umstellung zum 01.01.2006 ist hingegen abzulehnen (Erlass des Finanzministerium Nordrhein-Westfalen vom 13.07.2006).

07.09.2006
Vorteil aus Darlehensgewährung

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. Der Bundesfinanzhof urteilte zugunsten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers, obwohl der Zinssatz unter den in den Lohnsteuerrichtlinien genannten (6 % effektiv) unterschritten hatte. In diesen Fällen muss der marktübliche Zinssatz als Vergleichswert möglichst dargelegt und für eine spätere Überprüfung festgelegt werden.

06.09.2006
Umsatzsteuerliche Veräußerung eines betrieblichen Kfz

Veräußert eine GbR ein Kfz, dessen Erwerb sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hatte, aber den sie ansonsten umsatzsteuerlich zugeordnet haben, ist dies steuerbar. Dies gilt selbst dann, wenn die GbR ausdrücklich erklärt, diesen Umsatz nicht versteuern zu wollen. Die Veräußerung unterliegt auch nicht der Differenzbesteuerung sondern den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes.

HINWEIS:
Anders ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn statt einer Veräußerung eine Entnahme vorliegt.

31.08.2006
Bewirtungsbelege

Angemessene Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen nur zu 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden. Zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung sind Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung zeitnah aufzuzeichnen. Findet die Bewirtung in einer Gaststätte statt, ergeben sich Ort und Tag regelmäßig aus der Gaststättenrechnung; die Angaben zu Teilnehmern und Anlass der Bewirtung können dann auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Schriftstück gemacht werden. Außerdem verlangt die Finanzverwaltung, dass die Gaststättenrechnung maschinell erstellt und registriert sein muss. Für den Vorsteuerabzug sind zusätzlich die ordnungsgemäßen Rechnungsangaben aufzuführen. Bei sog. Kleinbetragsrechnungen (bis 100 EUR; ab 2007 = 150 EUR) kann auf die Angabe des Bewirtenden, der Steuernummer und der Rechnungsnummer verzichtet werden.

29.08.2006
Streit um Solidaritätszuschlag geht weiter

Nach dem der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 23.06.2006 die Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags zurückgewiesen hat, ist nun Verfassungsbeschwerde erhoben worden (Az. beim BVerfG 2 BvR 1708/06). Zwischenzeitlich haben Finanzämter verstärkt dazu aufgefordert, diesbezügliche Einsprüche zurückzunehmen. Hier ist anzuraten, der Aufforderung der Finanzämter noch nicht nachzukommen oder unter dem Hinweis auf die jetzige anhängige Verfassungsbeschwerde ruhende Einspruchsverfahren zu bekommen.

24.08.2006
Augenoperation mittels Laser

Die Aufwendungen für chirurgische Hornhautkorrekturen durch Laserbehandlungen gehören dann zu den abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie medizinisch indiziert sind. Hiervon ist nur auszugehen, wenn eine Korrektur der Sehschwäche durch Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen nicht oder nicht ausreichend möglich ist. Damit geht die Finanzverwaltung bei einer Augen-Laser-Operation stets von einer Heilbehandlung aus, wenn die Kosten durch ärztliche Verordnung belegt werden können.

22.08.2006
Umsatzsteuer: Mailing-Aktionen beim Direktmarketing

Umsätze aus sog. Mailing-Aktionen zur Kundenwerbung sind als einheitliche sonstige Leistungen in Deutschland steuerbar, da dies als untrennbares Gesamtpaket anzusehen ist. Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen wird bei einem derartigen Angebot eine Komplettdienstleistung zur Verfügung gestellt und keine einzelnen Briefe geliefert. Im Urteilsfall schloss man damit eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung aus. Die Versteuerung ist regelmäßig im Land des Leistungsanbieters durchzuführen.

18.08.2006
Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten

Das Bundesfinanzministerium hat nun nach langem hin und her angekündigt, dass bei Einsprüchen eine einvernehmliche Verfahrensruhe aus Zweckmäßigkeitsgründen in Betracht kommen kann, wenn der Einspruch ausschließlich wegen der Nichtabziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten eingelegt wurde. Damit wird eine bundeseinheitliche Regelung für die Vorgehensweise bei dies betreffenden Einsprüchen erreicht. Dies ist zweckmäßig weil bisher viele Finanzämter die Einsprüche mit Verweis auf ein fehlendes BFH-Verfahren als ruhend abgelegt hatten.
Zur Zeit sind noch zwei Verfahren bei den Finanzgerichten Köln (12 K 2253/06) und Hannover zu dieser Thematik anhängig.

17.08.2006
Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen

Nach dem Urteil des Finanzgerichts München hat ein lediger Arbeitnehmer im Haus seiner Eltern nur dann einen eigenen Hausstand, wenn er den Nachweis führen kann, dass er nicht nur die Wohnung der Eltern mitbenutzen darf, sondern weitere Verpflichtungen zu tragen hat. Hierbei muss er deutlich machen, dass er die Wohnung Kraft eigenen Rechts nutzen darf und er sich finanziell und auch durch die persönliche Mitwirkung an der Haushaltsführung beteiligt (Urteil vom 24.05.2006).

10.08.2006
Einrichtungskosten eines künftigen Telearbeitsplatzes

Ob und in welchem Umfang die Aufwendungen für das Herrichten eines häuslichen Arbeitszimmers für die nachfolgende berufliche Tätigkeit im Folgejahr als Werbungskosten abziehbar sind, bestimmt sich nach der späteren beruflichen Tätigkeit. Bei einem häuslichen Telearbeitsplatz liegt der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung regelmäßig im häuslichen Arbeitszimmer. Der Bundesfinanzhof ermöglicht damit in seinem Urteil vom 23.05.2006, dass vorab entstandene Werbungskosten in diesem Zusammenhang immer abziehbar sind, wenn die spätere Nutzung glaubhaft dargelegt werden kann.
Hinweis: Der Telearbeitsplatz wird nicht durch die gesetzliche Neuregelung ab 2007 eingeschränkt, da hier der Mittelpunkt des Arbeitnehmers liegt (bei ausschließlicher Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer).

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